LOS ANGELES, CA / ACCESSWIRE / 11. September 2023 / Die Anwaltskanzlei Schall, eine nationale Anwaltskanzlei für Aktionärsrechte, erinnert die Anleger an eine Sammelklage gegen Comerica Incorporated ("Comerica" oder "das Unternehmen") (NYSE:CMA) wegen Verstößen gegen die §§ 10 (b) und 20 (a) des Securities Exchange Act von 1934 und die von der U.S. Securities and Exchange Commission erlassene Regel 10b-5.
Anleger, die die Wertpapiere des Unternehmens zwischen dem 9. Februar 2021 und dem 29. Mai 2023 (die "Sammelfrist") gekauft haben, werden gebeten, sich vor dem 20. Oktober 2023 mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen.
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Wir empfehlen Ihnen auch, sich an Brian Schall von der Schall Law Firm, 2049 Century Park East, Suite 2460, Los Angeles, CA 90067, unter 310-301-3335 zu wenden, um Ihre Rechte kostenlos zu besprechen. Sie können uns auch über die Website der Kanzlei unter www.schallfirm.com oder per E-Mail unter bschall@schallfirm.com erreichen.
Die Klasse wurde in diesem Fall noch nicht zertifiziert, und bis zur Zertifizierung werden Sie nicht von einem Anwalt vertreten. Wenn Sie keine Maßnahmen ergreifen, können Sie ein abwesendes Kursmitglied bleiben.
Der Klage zufolge hat das Unternehmen falsche und irreführende Angaben gegenüber dem Markt gemacht. Comerica hat es versäumt, eine effektive Aufsicht über seine Auftragnehmer zu gewährleisten, die sein Direct Express-Programm tagtäglich durchführten. Das Unternehmen versäumte es, die Einhaltung seiner Bundesverträge aufrechtzuerhalten, da die Behandlung von Betrugsstreitigkeiten und die Verwaltung sensibler Informationen in Pakistan unzureichend waren. Auf der Grundlage dieser Tatsachen waren die öffentlichen Erklärungen des Unternehmens während des gesamten Zeitraums der Sammelklage falsch und wesentlich irreführend. Als der Markt die Wahrheit über Comerica erfuhr, erlitten die Anleger Schäden.
Schließen Sie sich dem Fall an, um Ihre Verluste wiedergutzumachen.
Die Kanzlei Schall vertritt Investoren auf der ganzen Welt und ist spezialisiert auf Wertpapier-Sammelklagen und Aktionärsrechtsstreitigkeiten.
Diese Pressemitteilung kann in einigen Gerichtsbarkeiten nach geltendem Recht und den Regeln der Ethik als Anwaltswerbung angesehen werden.
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