Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Diebstahl im Urlaub: Wer zahlt für den Schaden?
Endet ein erlebnisreicher Urlaubstag mit einem aufgebrochenen Hotelzimmer, sitzt der Schock tief und man fragt sich: Wer kommt für die gestohlenen Wertsachen wie Handy, Laptop oder Schmuck auf? "Handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl in ein verschlossenes Hotelzimmer oder eine abgeschlossene Ferienwohnung, bietet die Hausratversicherung mit ihrer integrierten Außenversicherung den besten Schutz", sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Über die Außenversicherung sind von zu Hause mitgebrachte Dinge versichert, die während einer Reise im In- und Ausland gestohlen werden. Allerdings gibt es einige Versicherer, die hiervon Bargeld und Wertsachen ausschließen. Verbraucher sollten den Vertrag vor Abschluss daher stets auf Ausschlüsse hin prüfen.
Doch aufgepasst: Bei einem einfachen Diebstahl erhalten Versicherte keine Leistungen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Reisende ihre Wertgegenstände ungeschützt auf einer Parkbank vergessen oder auf dem Badehandtuch liegen lassen. Täter könnten ungehindert an ihre Beute gelangen und Versicherungen stufen dies als grob fahrlässiges Herbeiführen eines Schadens ein. "Werden Reisende allerdings mit Androhung von Gewalt zur Herausgabe ihrer Wertsachen gedrängt, stuft die Hausratversicherung dies als räuberische Erpressung ein und würde den Verlust zum Neuwert erstatten", sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Ein weiterer Punkt, auf den es sich zu achten lohnt, ist der Einschluss von weiteren abschließbaren Urlaubsunterkünften wie Schiffskabinen. Insbesondere bei älteren Hausrat-Policen sind meist nur sogenannte "Gebäude oder feste Behausungen" wie unter anderem Hotelzimmer oder Feriendomizile mitversichert. Neuere Verträge hingegen schließen oftmals eine größere Bandbreite an Unterkünften ein. Die Außenversicherung ist Vertragsbestandteil jeder Hausratversicherung und gilt weltweit. Mit ihr ist alles geschützt, das sich nur ‚vorübergehend' außerhalb des Versicherungsorts befindet. Das regeln Versicherungsunternehmen üblicherweise individuell, oftmals für drei Monate. Wichtig: Bei der Außenversicherung ist die Entschädigungsleistung gedeckelt, beispielsweise auf zehn Prozent der Versicherungssumme. Näheres sollten Verbraucher aufgrund der unterschiedlichen Regelungen bei ihrem Versicherer erfragen.
Diebstahl aus Reisefahrzeug
Werden Wertgegenstände aus dem Reisefahrzeug wie einem Wohnmobil entwendet, kann eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung eine gute Option sein.
Einbruch ins Zuhause
Wird während des Urlaubs in das zurückgelassene Haus oder die Wohnung eingebrochen, gilt auch: Werden Hausratgegenstände gestohlen, greift die Hausratversicherung nur bei Einbruchdiebstahl, nicht aber bei einfachem Diebstahl.
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