Pixium Vision gab bekannt, dass das Handelsgericht Paris ein Schutzverfahren eingeleitet hat. Trotz aller Bemühungen des Unternehmens, nach Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen, um seine Finanzierungspiste zu verlängern, hat es festgestellt, dass es ohne den Schutz eines solchen Verfahrens möglicherweise nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nach Ende November 2023 nachzukommen. Angesichts seines Liquiditätsrisikos und des Ausbleibens neuer Finanzierungen beantragte Pixium beim Handelsgericht Paris die Eröffnung eines Schutzmaßnahmenverfahrens. Da das Gericht nun weitere Parteien (SCP Abitbol & Rousselet und Selarl FHB) zu Mitverwaltern mit Aufsichtsverantwortung für Pixium ernannt hat, schätzen wir die Wahrscheinlichkeit, dass den Stammaktionären von Pixium Vision nach dem Gerichtsverfahren ein wesentlicher Restwert zurechenbar bleibt, als hochspekulativ ein. Daher ziehen wir unsere Schätzungen und Prognosen zurück.
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