Mainz (ots) -
Am 17.10.2023 haben sich die Vorsitzenden der Aufsichtsorgane von ARD und ZDF in Mainz darüber ausgetauscht, wie die neuen Vorgaben für die Aufsichtsgremien des 3. Medienänderungsstaatsvertrages (§ 31 Abs. 4 und 5 MStV) umgesetzt werden können. Die Gremien von ARD und ZDF sehen in einer zeitgemäßen und effizienten Aufsicht eine kontinuierliche Aufgabe, bei der es auch stark auf den Erfahrungsaustausch und geteilte Ideen ankommt.
Die Vertreter der Aufsichtsgremien haben sich gegenseitig über den Stand der Umsetzung in den jeweiligen Anstalten zu informiert. Sie sind sich einig, dass für die Demokratie publizistische Pluralität notwendig ist. Dafür müssen sowohl bei der journalistischen Qualität als auch bei der Gremienaufsicht mehr denn je höchste Standards gelten.
Im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - so die gemeinsame Überzeugung der Verwaltungsräte - seien die Kennzahlensysteme zu vereinheitlichen und weiter auszubauen.
Zwar seien für den mit dem neuen Staatsvertrag geforderten anstaltsübergreifenden Vergleich teilweise erst die Voraussetzungen zu schaffen, da eine möglichst einheitliche Kostendarstellung aller Anstalten benötigt wird. Über den erforderlichen Prozess der Harmonisierung der Kostendarstellung wollen sie kontinuierlich unterrichtet werden. Die Vertreter der Aufsicht erwarten bereits bis zum zweiten Quartal 2024 exemplarische Darlegungen, wie - ohne Eingriffe in die programmgestalterische Hoheit der Sender - Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung identifiziert werden können. Auch wollen sie weitere Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Anstalten gemeinsam mit den Intendantinnen und Intendanten verfolgen.
Hintergrund der Bemühungen ist, dass der Normgeber die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit dem am 01.07.2023 in Kraft getreten Medienstaatsvertrag auffordert, für die Angebote der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios Qualitätsrichtlinien aufzustellen und die Intendanten in Programmfragen zu beraten. Die Richtlinien umfassen die Festsetzung inhaltlicher und formaler Qualitätsstandards sowie standardisierter Prozesse zu deren Überprüfung.
Weiter sind gemeinsam mit der Aufsicht und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) gemeinsame Maßstäbe für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu entwickeln, um besser vergleichen zu können, wie effizient jeweils mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen umgegangen wird.
Die Gremienvertreter sind sich einig, dass sie auch die weiteren Vorgaben zu den Aufsichtsgremien, die mit dem 4. Medienänderungsstaatsvertrag zu erwarten sind, in regelmäßigem Austausch umsetzen wollen.
Pressekontakt:
Geschäftsstelle
ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrat
Jan Holub
Telefon: +49 (0)6131-701-2011
fernsehrat@zdf.de
http://www.fernsehrat.zdf.de
Geschäftsstelle
ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz
Dr. Sebastian Hügel
Telefon: +49 (0)89-5900-20111
ard.gvk.@ard-gvk.de
www.ard.de/gvk
Pressekontakt:
ZDF - Sekretariate Fernsehrat und Verwaltungsrat
Ansprechpartner: Jan Holub
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/75548/5628335
Am 17.10.2023 haben sich die Vorsitzenden der Aufsichtsorgane von ARD und ZDF in Mainz darüber ausgetauscht, wie die neuen Vorgaben für die Aufsichtsgremien des 3. Medienänderungsstaatsvertrages (§ 31 Abs. 4 und 5 MStV) umgesetzt werden können. Die Gremien von ARD und ZDF sehen in einer zeitgemäßen und effizienten Aufsicht eine kontinuierliche Aufgabe, bei der es auch stark auf den Erfahrungsaustausch und geteilte Ideen ankommt.
Die Vertreter der Aufsichtsgremien haben sich gegenseitig über den Stand der Umsetzung in den jeweiligen Anstalten zu informiert. Sie sind sich einig, dass für die Demokratie publizistische Pluralität notwendig ist. Dafür müssen sowohl bei der journalistischen Qualität als auch bei der Gremienaufsicht mehr denn je höchste Standards gelten.
Im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - so die gemeinsame Überzeugung der Verwaltungsräte - seien die Kennzahlensysteme zu vereinheitlichen und weiter auszubauen.
Zwar seien für den mit dem neuen Staatsvertrag geforderten anstaltsübergreifenden Vergleich teilweise erst die Voraussetzungen zu schaffen, da eine möglichst einheitliche Kostendarstellung aller Anstalten benötigt wird. Über den erforderlichen Prozess der Harmonisierung der Kostendarstellung wollen sie kontinuierlich unterrichtet werden. Die Vertreter der Aufsicht erwarten bereits bis zum zweiten Quartal 2024 exemplarische Darlegungen, wie - ohne Eingriffe in die programmgestalterische Hoheit der Sender - Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung identifiziert werden können. Auch wollen sie weitere Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Anstalten gemeinsam mit den Intendantinnen und Intendanten verfolgen.
Hintergrund der Bemühungen ist, dass der Normgeber die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit dem am 01.07.2023 in Kraft getreten Medienstaatsvertrag auffordert, für die Angebote der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios Qualitätsrichtlinien aufzustellen und die Intendanten in Programmfragen zu beraten. Die Richtlinien umfassen die Festsetzung inhaltlicher und formaler Qualitätsstandards sowie standardisierter Prozesse zu deren Überprüfung.
Weiter sind gemeinsam mit der Aufsicht und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) gemeinsame Maßstäbe für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu entwickeln, um besser vergleichen zu können, wie effizient jeweils mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen umgegangen wird.
Die Gremienvertreter sind sich einig, dass sie auch die weiteren Vorgaben zu den Aufsichtsgremien, die mit dem 4. Medienänderungsstaatsvertrag zu erwarten sind, in regelmäßigem Austausch umsetzen wollen.
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