Wer in Teilzeit arbeitet, arbeitet weniger Stunden als ein Kollege in einer vergleichbaren Vollzeitstelle (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) - eine fixe Stundenvorgabe macht der Gesetzgeber nicht. Was bereits als Teilzeit gilt, kann also von Betrieb zu Betrieb variieren. Um die Wochenstunden...Den vollständigen Artikel lesen ...
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