Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde - Jetzt sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran
Führerscheine sollen in Zukunft EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Damit das umgesetzt werden kann, müssen in den kommenden Jahren Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden. In Deutschland gibt es dafür einen zeitlichen Stufenplan, der sich nach Geburtsjahr sowie Ausstellungsjahr des Führerscheins richtet. Bis zum 19. Januar 2023 waren die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 mit dem Umtausch an der Reihe.
Nun sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran. Ihre Umtauschfrist ist der 19. Januar 2024 - wenn ihr Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer vor 1953 geboren ist, hat es am einfachsten: Der Stichtag für den Umtausch des alten Führerscheins ist immer der 19.01.2033.
Mit Ablauf der Frist jedoch erlischt nicht die Fahrerlaubnis an sich. Lediglich das Führerscheindokument verliert seine Gültigkeit. Wird man ohne gültigen Führerschein erwischt, begeht man deshalb zwar keine Straftat aufgrund Fahrens ohne Fahrerlaubnis, es wird jedoch ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro fällig. Im Ausland kann es Probleme geben, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist.
Aufpassen müssen aber Inhaber der früheren Führerscheinklasse 3. Was viele vielleicht nicht wissen: Mit der Klasse 3 dürfen Sie nicht nur Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen fahren. Mit dem 7,5-Tonner können Sie auch Anhänger ziehen. Bis zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht kann ein solches Gespann haben. Dieses dürfen Sie als Inhaber der Klasse 3 auch nach einem Umtausch oder dem Erreichen des 50. Lebensjahres führen. Das ist jedoch nicht alles: Mit dem 7,5-Tonner dürfen Sie auch schwere Anhänger ziehen. Hier geht es um Gespanne über zwölf bis zu 18,75 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse) dürfen mit dem Führerschein der Klasse 3 geführt werden. Wer seinen Führerschein der Klasse 3 weiter in vollem Umfang haben möchte, inklusive der schweren Gespanne über zwölf Tonnen, der muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein sein Kreuzchen auch bei der Klasse CE 79 setzen und, wenn das 50. Lebensjahr bereits erreicht wurde, außerdem eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Klasse CE 79 wird dann befristet für fünf Jahre erteilt.
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