Wenn ein Immobilienkäufer seine Baufinanzierung vor Ende der Zinsbindung zurückzahlt, dann hat die Bank in der Regel einen Anspruch auf eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Damit soll dem Kreditinstitut der Schaden ersetzt werden, der entsteht, wenn der Zins des Kreditvertrags höher ist als der Marktzins zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung. Die genaue Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung war schon häufiger Streitpunkt zwischen Banken und ihren Kunden. Nun hat das OLG Nürnberg ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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