KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein milliardenschwerer Streit zwischen zwei Nachfolgerinnen der untergegangenen Landesbank WestLB ist entschieden. Eine davon, die landeseigene Gesellschaft Portigon, hatte versucht, Schulden aus Cum-Ex-Geschäften der WestLB auf die andere Nachfolgerin, die "Bad Bank" Erste Abwicklungsanstalt (EAA), abzuwälzen. Nachdem Portigon mit diesem Vorhaben Ende 2022 vor dem Frankfurter Oberlandesgericht gescheitert war, sprach nun der Bundesgerichtshof ein Machtwort. Eine Beschwerde sei zurückgewiesen worden, teilte der BGH am Dienstag mit. Die Entscheidung fiel bereits am 5. Dezember.
Damit ist das OLG-Urteil zugunsten der EAA rechtskräftig, und Portigon haftet für Steuerschulden über rund eine Milliarde Euro. Die Portigon gehört dem Land NRW, während an der Abwicklungsanstalt die beiden NRW-Sparkassenverbände mit jeweils 25 Prozent und das Land NRW mit rund 48 Prozent beteiligt sind.
"Mit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist für die EAA das größte Einzelrisiko abgewendet", zeigte sich das Vorstandsmitglied Christian Doppstadt zufrieden. Nach der rund vierjährigen Auseinandersetzung stehe fest, dass die Portigon für Cum-Ex-Steuerverbindlichkeiten der WestLB einstehen müsse.
Ein Sprecher des NRW-Finanzministeriums sagte, dass sich durch die BGH-Entscheidung keine Auswirkungen auf den Landeshaushalt ergeben. "Der rechtskräftige Ausgang des Rechtsstreits ist bilanziell und planerisch bei den Gesellschaften bereits abgebildet."
Die WestLB war zwischen 2005 und 2008 in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt. Die Aktiendeals rund um den Dividendenstichtag zielten darauf, sich Kapitalertragssteuern vom Fiskus mehrfach erstatten zu lassen, die nicht gezahlt wurden. In den Steuerskandal sind zahlreiche deutsche Banken verstrickt.
Die WestLB geriet im Zuge der Finanzkrise 2008/2009 in Schieflage. 2012 wurde sie auf Druck der EU-Kommission zerschlagen. Die Bad Bank, der bereits 2009 Portfolioanteile übertragen wurden, übernahm bei der 2012 abgeschlossenen Umstrukturierung weitere Risikopositionen sowie strategisch nicht notwendige Unternehmensbereiche. Die EAA und die Portigon stritten darüber, ob bei der Übertragung des Bereichs "Kapitalmarktgeschäft" auch die Steuerverbindlichkeiten für die Cum-Ex-Geschäfte übernommen wurden. Das war vertraglich nicht genau geregelt./wdw/DP/ngu