Ottakringer lädt am 22. Jänner 2024 zur außerordentlichen Hauptversammlung. Auf der Tagesordnung steht die Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 iVm § 7 GesAusG und die Übertragung von deren Aktien an der Ottakringer Getränke AG auf die Ottakringer Holding AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung, wie aus der a.o. HV-Einladung hervorgeht. Die Barabfindung beträgt 85,00 Euro je Stammaktie und 70,00 Euro je Vorzugsaktie. Es soll folgender Beschlussvorschlag gefasst werden: "Alle Aktien an der Ottakringer Getränke AG (FN 84925 s), welche im Zeitpunkt der Eintragung des Gesellschafterausschlusses im Firmenbuch nicht der Ottakringer Holding AG (FN 88367 b), der Ottakringer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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