Ottakringer lädt am 22. Jänner 2024 zur außerordentlichen Hauptversammlung. Auf der Tagesordnung steht die Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 iVm § 7 GesAusG und die Übertragung von deren Aktien an der Ottakringer Getränke AG auf die Ottakringer Holding AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung, wie aus der a.o. HV-Einladung hervorgeht. Die Barabfindung beträgt 85,00 Euro je Stammaktie und 70,00 Euro je Vorzugsaktie. Die in Wien und Athen notierte Austriacard Holdings hat mit einem Konsortium von 10 europäischen Banken unter der Führung von Unicredit eine Finanzierungsvereinbarung über 186,6 Mio. Euro unterzeichnet. Die Bawag hat das jüngste ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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