Pressemitteilung der Rickmers Holding AG i.I.:
Rickmers Holding AG (vormals Rickmers Holding GmbH & Cie. KG) Hamburg EUR 275 Mio. 8,875% Schuldverschreibungen 2013/18 ISIN: DE000A1TNA39 /WKN: A1TNA3 Einladung zur Gläubigerversammlung betreffend die EUR 275 Mio. 8,875% Schuldverschreibungen 2013/18 ISIN: DE000A1TNA39 /WKN: A1TNA3 (die "Rickmers-Anleihe"),eingeteilt in 275.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 (die "Schuldverschreibungen") der Rickmers Holding AG, einer Aktiengesellschaft deutschen Rechts, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, mit Sitz in Hamburg, Bundesrepublik Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136889 (die "Emittentin").
Herr Rainer und Frau Jutta Manthey (die "Einberufenden") entsprechend ermächtigt durch Beschluss des AG Hamburg vom 27. Oktober 2023 laden die Inhaber der Schuldverschreibungen (jeweils ein "Anleihegläubiger" und zusammen die "Anleihegläubiger") hiermit zu der am
Mittwoch, den 10. Januar 2024, um 14:00 Uhr (MEZ)
im Literaturhaus Hamburg, Schwanenwik 38, 22087 Hamburg, Deutschland,
stattfindenden Gläubigerversammlung (die "Gläubigerversammlung") ein.
Einlass ist ab 13:30 Uhr (MEZ).
Englische Übersetzung / English Translation
Auf der Internetseite der Emittentin (www.rh-ag.com) ist im Bereich "Dokumente" unter der Rubrik "EN - Noteholders 2023" eine unverbindliche Übersetzung dieser Einladung zur Gläubigerversammlung ("Einladung") und der zugehörigen Anlagen in die englische Sprache abrufbar.
A non-binding convenience translation of this invitation to the noteholders' meeting into the English language is available on the issuer's website (www.rh-ag.com) in the "Dokumente" area under the section EN - Noteholders 2023".
Wichtige Hinweise
Anleihegläubiger sollten die nachfolgenden Hinweise beachten.
Die Veröffentlichung dieser Einladung stellt kein Angebot, insbesondere kein öffentliches Angebot zum Verkauf oder zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren dar.
Die nachfolgenden Vorbemerkungen dieser Einladung und die Erläuterungen der Beschlussvorschläge wurden von den Einberufenden erstellt, um den Anleihegläubigern die Hintergründe der Notwendigkeit der Wahl eines gemeinsamen Vertreters, und die Beschlussvorschläge dazu zu erläutern. Die Einberufenden sichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen ausdrücklich nicht zu. Die Ausführungen sind nicht als abschließende Entscheidungsgrundlage für die Abstimmung der Anleihegläubiger zu verstehen. Die Einberufenden übernehmen keine Gewähr dafür, dass diese Ausführungen alle Informationen enthalten, die für eine Entscheidung über die Beschlussgegenstände erforderlich oder zweckmäßig sind.
Die Erläuterungen in dieser Einladung ersetzen nicht eine eigenständige Prüfung und Bewertung der Beschlussgegenstände sowie der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und· sonstigen Verhältnisse der Emittentin durch die Anleihegläubiger. Jeder Anleihegläubiger sollte seine Entscheidung über die Beschlussgegenstände unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen und nach Rücksprache mit seinen eigenen Rechts-, Steuer- und Finanzberatern treffen.
Diese Einladung ist seit dem 21. Dezember 2023 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin (www.rh-ag.com) im Bereich "Dokumente" unter der Rubrik "DE - Anleihegläubiger 2023" veröffentlicht. Die hierin enthaltenen Informationen sind nach Kenntnis des Einberufenden, soweit nichts anderes angegeben ist, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, können jedoch nach dem Veröffentlichungsdatum unrichtig werden. Der Einberufende übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung der Informationen in dieser Einladung oder zur ergänzenden Information über Umstände nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Einladung.
Vorbemerkungen
Gemäߧ 13(f) der Anleihebedingungen der Rickmers-Anleihe (die "Anleihebedingungen") können die Anleihegläubiger durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) einen gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger bestellen und diesen über die ihm durch Gesetz eingeräumten Aufgaben und Befugnisse hinaus zur Geltendmachung bestimmter Rechte der Anleihegläubiger ermächtigen, einschließlich einer Zustimmung zu Änderungen der Anleihebedingungen.
Erläuterungen der Beschlussvorlage
Warum wird 6 Jahre nach Insolvenzeröffnung eine weitere Gläubigerversammlung für die Wahl eines gemeinsamen Vertreters anberaumt?
Es gibt hierfür zwei Gründe, die in der Natur und im Verhalten der Gesellschaft liegen, die sich am 1. Juni 2017 um das Amt des gemeinsamen Vertreters beworben hatte. Dabei handelte es sich um die One Square Advisory Services GmbH. Diese Gesellschaft wird nachstehend ‚OSAS' genannt.
Grund #1
Die OSAS wurde am 1. Juni 2017 mit Stimmen ...
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