Bestimmte Photovoltaik-Anlagen aus dem Jahr 2022 oder früher können ebenefalls "zum Nullsteuersatz wechseln". Wer die Frist bis 11. Januar 2024 nutzt, profitiert mit seiner Photovoltaik-Anlage sogar rückwirkend ab Anfang 2023.Wer schon vor Einführung des Nullsteuersatzes beim Kauf von Photovoltaik-Anlagen zum 1. Januar 2023 eine Anlage angeschafft hat, wählte häufig die Umsatzsteuerpflicht, um die beim Kauf bezahlte Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen. Folge ist, dass für den privaten Eigenverbrauch von Strom aus der Photovoltaik-Anlage Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Jedenfalls solange, bis ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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