Bern (ots) -
Einladung für Medienschaffende zur Swissbau-Veranstaltung
16. Januar 2024 in Basel (Swissbau), ab 15:30 Uhr
Acht von zehn Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sind heute gegen die Folgen eines schweren Erdbebens in der Schweiz nicht versichert. Expertinnen und Experten, der Bund sowie die Kantone schlagen deshalb Alarm. Gemeinsam fördern sie ein Modell (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-99286.html), das kostenlos bleibt, solange es in der Schweiz zu keinem Erdbeben kommt. Der resultierende Vorschlag der Eventualverpflichtung wurde durch den Bundesrat am 8. Dezember 2023 in die Vernehmlassung gegeben.
Statistisch gesehen erlebt jede Person in der Schweiz im Laufe ihres Lebens mindestens ein Erdbeben, das ernste Schäden verursacht. Somit gehören Erdbeben nebst Pandemien und Strommangellagen zu den grössten Risiken der Schweiz. Im Vergleich zu anderen Naturgefahren treten sie zwar seltener auf, können aber enorme Schäden verursachen.
Das im März 2023 veröffentlichte Erdbebenrisikomodell des Schweizerischen Erdbebendienstes an der ETH Zürich zeigt, dass die städtischen Gebiete das grösste Risiko aufweisen. Zu den Städten mit grossen Erdbebenrisiken zählen auch Zürich, Bern und Luzern. Seit Oktober dieses Jahres hat die neue Schadenorganisation Erdbeben ihren Betrieb aufgenommen. Im Ernstfall ermöglicht sie eine rasche Beurteilung der Gebäudesicherheit und Schäden. Doch wie sieht es mit der Finanzierung der Schadenbehebung aus? Hat man hier in Sachen Vorsorge aus Pandemie und Strommangellage gelernt? Wie gut ist die Schweiz auf den Ernstfall vorbereitet?
Medienschaffende sind besonders willkommen. Der Schweizerische Erdbebendienst an der ETH Zürich, das Bundesamt für Umwelt, die Schadenorganisation Erdbeben und die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen laden Sie herzlich zur Panel-Diskussion ein. Im Anschluss an die Veranstaltung stehen Ihnen mehrere Experten für Einzelinterviews zur Verfügung.
Wir bitten um eine Anmeldung bis 12. Januar 2024. Die Anmeldung kann über die Anmeldeplattform www.vkg.ch/anmeldung oder telefonisch an Rolf Meier, Bereichsleiter Kommunikation der VKG (rolf.meier@vkg.ch / Tel. direkt 031 320 22 82) erfolgen.
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie über das Modell der Eventualverpflichtung berichten und insbesondere die solidarische Sicherstellung der Existenzgrundlage nach einem Ereignisfall in Ihrer Berichterstattung aufnehmen. Vielen Dank.
Pressekontakt:
Vereinigung Kantonaler
Gebäudeversicherungen VKG
Rolf Meier
Bereichsleiter Public Relations
Telefon 031 320 22 82
rolf.meier@vkg.ch
Original-Content von: VKG / AECA, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100060417/100914815
Einladung für Medienschaffende zur Swissbau-Veranstaltung
16. Januar 2024 in Basel (Swissbau), ab 15:30 Uhr
Acht von zehn Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sind heute gegen die Folgen eines schweren Erdbebens in der Schweiz nicht versichert. Expertinnen und Experten, der Bund sowie die Kantone schlagen deshalb Alarm. Gemeinsam fördern sie ein Modell (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-99286.html), das kostenlos bleibt, solange es in der Schweiz zu keinem Erdbeben kommt. Der resultierende Vorschlag der Eventualverpflichtung wurde durch den Bundesrat am 8. Dezember 2023 in die Vernehmlassung gegeben.
Statistisch gesehen erlebt jede Person in der Schweiz im Laufe ihres Lebens mindestens ein Erdbeben, das ernste Schäden verursacht. Somit gehören Erdbeben nebst Pandemien und Strommangellagen zu den grössten Risiken der Schweiz. Im Vergleich zu anderen Naturgefahren treten sie zwar seltener auf, können aber enorme Schäden verursachen.
Das im März 2023 veröffentlichte Erdbebenrisikomodell des Schweizerischen Erdbebendienstes an der ETH Zürich zeigt, dass die städtischen Gebiete das grösste Risiko aufweisen. Zu den Städten mit grossen Erdbebenrisiken zählen auch Zürich, Bern und Luzern. Seit Oktober dieses Jahres hat die neue Schadenorganisation Erdbeben ihren Betrieb aufgenommen. Im Ernstfall ermöglicht sie eine rasche Beurteilung der Gebäudesicherheit und Schäden. Doch wie sieht es mit der Finanzierung der Schadenbehebung aus? Hat man hier in Sachen Vorsorge aus Pandemie und Strommangellage gelernt? Wie gut ist die Schweiz auf den Ernstfall vorbereitet?
Medienschaffende sind besonders willkommen. Der Schweizerische Erdbebendienst an der ETH Zürich, das Bundesamt für Umwelt, die Schadenorganisation Erdbeben und die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen laden Sie herzlich zur Panel-Diskussion ein. Im Anschluss an die Veranstaltung stehen Ihnen mehrere Experten für Einzelinterviews zur Verfügung.
Wir bitten um eine Anmeldung bis 12. Januar 2024. Die Anmeldung kann über die Anmeldeplattform www.vkg.ch/anmeldung oder telefonisch an Rolf Meier, Bereichsleiter Kommunikation der VKG (rolf.meier@vkg.ch / Tel. direkt 031 320 22 82) erfolgen.
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie über das Modell der Eventualverpflichtung berichten und insbesondere die solidarische Sicherstellung der Existenzgrundlage nach einem Ereignisfall in Ihrer Berichterstattung aufnehmen. Vielen Dank.
Pressekontakt:
Vereinigung Kantonaler
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Rolf Meier
Bereichsleiter Public Relations
Telefon 031 320 22 82
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