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DZ Bank AG - Mitteilung nach der Stabilisierung

Finanznachrichten News

DZ Bank AG - Mitteilung nach der Stabilisierung

PR Newswire

LONDON, Vereinigtes Königreich, Januar 05

DZ Bank AG: Mitteilung über die Zeit nach der Stabilisierung

Nicht zur direkten oder indirekten Verbreitung in den Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten oder eine andere Gerichtsbarkeit, in der eine solche Verbreitung rechtswidrig wäre.

DZ BANK AG (Ansprechpartner: Ralph Ockert; Telefon: +49 69 7447 7051)
weist darauf hin, dass in Bezug auf das Angebot der folgenden Wertpapiere keine Stabilisierung (im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d der Marktmissbrauchsverordnung (EU-Verordnung 596/2014) durch die unten genannten Stabilisierungsmanager vorgenommen wurde.

Die zu stabilisierende Sicherheit:

Emittent: Land Nordrhein-Westfalen


ISIN: DE000NRW0N91

Gesamtnennbetrag: Volumen 1 Milliarde

Beschreibung: 3.15%, fällig am 20. November 2026



Angebotspreis: 99.924%

Weitere Angebotsbedingungen: Inserat

Börse Düsseldorf

Umtausch, Stückelungen: 1k

Fälligkeit: 20. November 2026

Stabilisierung: DZ BANK AG

Stabilisierende Manager: DZ/Helaba/NatWest Markets/SG/TD

Beginn der Stabilisierungsphase am 20. Dezember 2023

Stabilisierungszeitraum Spätestens 30 Tage nach der

Vorgeschlagenes Ende am: Ausgabedatum der Wertpapiere

Existenz, maximale Größe und der/die stabilisierende(n) Manager(s) können zu viel zuteilen
Bedingungen für die Verwendung der Mehrzuteilung der Wertpapiere in dem Umfang, in dem

in der Einrichtung zulässig ist. In Übereinstimmung mit geltendem Recht.

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung noch ein Angebot dar, Anleihen zu zeichnen, zu zeichnen oder anderweitig zu erwerben oder
Wertpapiere der Emittentin in einer beliebigen Jurisdiktion zu veräußern.
Diese Bekanntmachung ist weder direkt noch indirekt zur direkten oder indirekten Verbreitung in den Vereinigten Staaten oder anderen Ländern bestimmt, in denen eine solche Verbreitung rechtswidrig wäre.




© 2024 PR Newswire
Dieser Artikel wurde möglicherweise maschinell übersetzt. Zur Originalversion.
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.