Die TR 10 der FGW dient der im EEG festgelegten Überprüfung der Standortgüte von Windparks nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren. Ein vereinfachtes Verfahren ist in der dritten Revision entfallen. Der Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW) hat die dritte Revision der Technischen Richtlinie 10 (TR 10) "Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme" verabschiedet. Die TR 10 des FGW e.V. spezifiziert die im EEG 2017, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.