Die TR 10 der FGW dient der im EEG festgelegten Überprüfung der Standortgüte von Windparks nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren. Ein vereinfachtes Verfahren ist in der dritten Revision entfallen. Der Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW) hat die dritte Revision der Technischen Richtlinie 10 (TR 10) "Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme" verabschiedet. Die TR 10 des FGW e.V. spezifiziert die im EEG 2017, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 Solarserver