Für Strom aus Photovoltaik und Wind gilt ab 2024 ein Anrechnungsfaktor, der im Vergleich zum normalen THG-Quotenerlös aus Netzstrom rund 2,5 Mal höher ist. Für die Anrechnung ist aber ein RLM-Zähler erforderlich. Zum 1. Januar 2024 sind neue Regelungen für die Anrechnung von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien, den man über öffentliche Ladepunkte entnimmt, auf die THG-Quote in Kraft getreten. Betreiber öffentlicher Ladesäulen können laut der Emovy GmbH, einem Vermarkter der THG-Quote ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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