Für Strom aus Photovoltaik und Wind gilt ab 2024 ein Anrechnungsfaktor, der im Vergleich zum normalen THG-Quotenerlös aus Netzstrom rund 2,5 Mal höher ist. Für die Anrechnung ist aber ein RLM-Zähler erforderlich. Zum 1. Januar 2024 sind neue Regelungen für die Anrechnung von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien, den man über öffentliche Ladepunkte entnimmt, auf die THG-Quote in Kraft getreten. Betreiber öffentlicher Ladesäulen können laut der Emovy GmbH, einem Vermarkter der THG-Quote ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.