Am 1. Januar in Kraft getretene GEG-Novelle sieht eine Überprüfung von älteren Heizanlagen in größeren Wohngebäuden vor. Zukunft Altbau empfiehlt die Untersuchung an ohnehin stattfindende Termine koppeln. Für ältere Heizungsanlagen in größeren Wohngebäuden wird eine Heizungsprüfung künftig zur Pflicht. Das sieht die am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor. Stellt die Untersuchung Mängel fest, muss der Betreiber die Heizung optimieren. Darauf weist das vom ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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