Eine Brandwand soll das Übergreifen von Feuer von einem Gebäude zum nächsten verhindern. Mit dem Einbau eines Fensters versprechen sich manche Eigentümer aber mehr Licht. Ein Gericht hat nun entschieden, dass Öffnungen in Brandwänden unzulässig und auf Aufforderung der Bauaufsichtsbehörde zu verschließen sind. Eigentümer eines bebauten Grundstücks erhielten eine bauaufsichtliche Beseitigungsverfügung, mit der ihnen die Verschließung von Fenstern in einer Brandwand aufgegeben wurde. Dagegen klagten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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