In einem Schadenfall wollte der Versicherer eines Zugfahrzeugs einen Versicherer, der den gezogenen Anhänger versichert hatte, für eine hälftige Zahlung in Anspruch nehmen. Der wehrte sich dagegen und wurde vom anderen Versicherer verklagt. Zum Schluss ging es darum, was alles unter den Begriff des "Ziehens" fällt. In einem Streitfall zwischen zwei Versicherern musste die Frage beantwortet werden, ob einer der beiden Versicherer einen Teil des Schadens aus einem Verkehrsunfall mit einem Anhänger ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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