Gemäß einem Urteil des Landgerichts Landau darf ein Inkassounternehmen seiner Kundschaft im Gegenzug für eine positive Bewertung nicht den Erlass einer Forderung versprechen. Das Verfahren hatte die Wettbewerbszentrale auf den Weg gebracht. Sie warnt im Allgemeinen vor jeglichen Anreizen für Bewertungen. Das Landgericht (LG) Landau hat einem Inkassounternehmen verboten, seiner Kundschaft im Gegenzug für eine positive Bewertung den Erlass einer Forderung zu versprechen, sowie mit solchen Bewertungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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