Empfiehlt ein Vermittler den Wechsel einer privaten Krankenversicherung, muss er dem Kunden einen nachvollziehbaren und geordneten Überblick über alle wesentlichen leistungs- und prämienrelevanten Unterschiede geben. Andernfalls haftet der Makler wegen Falschberatung. Umdeckungen sind Alltag im Maklergeschäft. Mal erkennt der Makler, dass für den Versicherten ein anderer Tarif geeigneter wäre. Mal kommt der Versicherte auf ihn zu, um nach einem optimierten Versicherungsschutz zu fragen. Allerdings: ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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