Halle/MZ (ots) -
Weil sich die Gewalt gegen Frauen in Sachsen-Anhalt verschärft, dringen Opferverbände auf neue Schutzmaßnahmen. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung aus Halle in ihrer Donnerstagausgabe. Der Weiße Ring fordert demnach, eine Überwachung per elektronischer Fußfessel für Gewalttäter zu ermöglichen. So soll verhindert werden, dass sich etwa prügelnde Männer ihren Ex-Partnerinnen unbemerkt nähern. Bislang fehle es an effektiven Präventionsmitteln, sagte Kerstin Godenrath, Landesvorsitzende des Weißen Rings und CDU-Landtagsabgeordnete, der MZ. "Man sollte nicht erst warten, bis etwas passiert", so Godenrath.
Die elektronische Fußfessel ist ein am Bein angebrachter Sender, der per Satellit den Aufenthaltsort an eine zentrale Polizeistelle in Hessen sendet. Bislang verordnen Gerichte in Sachsen-Anhalt die Fußfessel relativ selten. Das liegt auch an der Gesetzeslage: Sie darf hier bislang nur "zur Verhinderung schwerster Straftaten" eingesetzt werden - etwa bei terroristischen Gefährdern.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5689230
Weil sich die Gewalt gegen Frauen in Sachsen-Anhalt verschärft, dringen Opferverbände auf neue Schutzmaßnahmen. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung aus Halle in ihrer Donnerstagausgabe. Der Weiße Ring fordert demnach, eine Überwachung per elektronischer Fußfessel für Gewalttäter zu ermöglichen. So soll verhindert werden, dass sich etwa prügelnde Männer ihren Ex-Partnerinnen unbemerkt nähern. Bislang fehle es an effektiven Präventionsmitteln, sagte Kerstin Godenrath, Landesvorsitzende des Weißen Rings und CDU-Landtagsabgeordnete, der MZ. "Man sollte nicht erst warten, bis etwas passiert", so Godenrath.
Die elektronische Fußfessel ist ein am Bein angebrachter Sender, der per Satellit den Aufenthaltsort an eine zentrale Polizeistelle in Hessen sendet. Bislang verordnen Gerichte in Sachsen-Anhalt die Fußfessel relativ selten. Das liegt auch an der Gesetzeslage: Sie darf hier bislang nur "zur Verhinderung schwerster Straftaten" eingesetzt werden - etwa bei terroristischen Gefährdern.
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