Halle/MZ (ots) -
Im ersten Strafprozess gegen sogenannte Klimakleber der "Letzten Generation" in Sachsen-Anhalt hat das Amtsgericht Halle das Verfahren am Donnerstag gegen Geldauflage eingestellt. Die 24-jährige Angeklagte, eine Leipziger Studentin, muss 500 Euro an den gemeinnützigen Umweltschutzverein BUND zahlen. Richter Thomas Dancker hatte die Einstellung des Prozesses gegen Auflage zuvor vorgeschlagen. "Wir wollen keinen kriminalisieren, der es nicht verdient hat", begründete er.
Angeklagt war die Klimaaktivistin wegen einer Straßenblockade in Halle im Februar 2023. Laut Staatsanwaltschaft hatten sich damals sieben Mitglieder der "Letzten Generation" festgeklebt, um den Berufsverkehr zu behindern und für mehr Klimaschutz zu demonstrieren. Die Staatsanwaltschaft warf der 24-Jährigen daraufhin Nötigung vor. Allerdings betonten sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft, dass es sich um kein schweres Vergehen handele. "Das Anliegen ist durchaus ein berechtigtes", betonte Richter Dancker zudem mit Blick auf die Klimaproteste.
Polizisten hatten als Reaktion der damaligen Straßenblockade innerhalb von Minuten den Verkehr umgeleitet. Die Klebeblockade war nach rund drei Stunden aufgelöst worden.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5690009
Im ersten Strafprozess gegen sogenannte Klimakleber der "Letzten Generation" in Sachsen-Anhalt hat das Amtsgericht Halle das Verfahren am Donnerstag gegen Geldauflage eingestellt. Die 24-jährige Angeklagte, eine Leipziger Studentin, muss 500 Euro an den gemeinnützigen Umweltschutzverein BUND zahlen. Richter Thomas Dancker hatte die Einstellung des Prozesses gegen Auflage zuvor vorgeschlagen. "Wir wollen keinen kriminalisieren, der es nicht verdient hat", begründete er.
Angeklagt war die Klimaaktivistin wegen einer Straßenblockade in Halle im Februar 2023. Laut Staatsanwaltschaft hatten sich damals sieben Mitglieder der "Letzten Generation" festgeklebt, um den Berufsverkehr zu behindern und für mehr Klimaschutz zu demonstrieren. Die Staatsanwaltschaft warf der 24-Jährigen daraufhin Nötigung vor. Allerdings betonten sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft, dass es sich um kein schweres Vergehen handele. "Das Anliegen ist durchaus ein berechtigtes", betonte Richter Dancker zudem mit Blick auf die Klimaproteste.
Polizisten hatten als Reaktion der damaligen Straßenblockade innerhalb von Minuten den Verkehr umgeleitet. Die Klebeblockade war nach rund drei Stunden aufgelöst worden.
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