Halle/MZ (ots) -
Verstoßen solche Blockaden im Berufsverkehr gegen das Gesetz? Womöglich ja, es ist sogar wahrscheinlich. Handelt es sich dabei um schwere Straftaten? Eher nicht. Das sind zwei Lehren aus dem ersten Klimakleber-Prozess in Sachsen-Anhalt. Hinzu kommt außerdem noch diese, die eher unauffällig vom Richter ausgesprochen wurde: Natürlich sind die Motive der Aktivisten nachvollziehbar.
Fazit: Es geht hier um juristische Petitessen. Die öffentliche Debatte braucht genau diese Sachlichkeit zurück.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5690018
Verstoßen solche Blockaden im Berufsverkehr gegen das Gesetz? Womöglich ja, es ist sogar wahrscheinlich. Handelt es sich dabei um schwere Straftaten? Eher nicht. Das sind zwei Lehren aus dem ersten Klimakleber-Prozess in Sachsen-Anhalt. Hinzu kommt außerdem noch diese, die eher unauffällig vom Richter ausgesprochen wurde: Natürlich sind die Motive der Aktivisten nachvollziehbar.
Fazit: Es geht hier um juristische Petitessen. Die öffentliche Debatte braucht genau diese Sachlichkeit zurück.
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