Berlin - Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bekommt Unterstützung für seinen Gesetzentwurf, Paragraf 184b des Strafgesetzbuchs (Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten) von einem Verbrechens- zu einem Vergehens-Tatbestand herabzustufen. Bayerns Landesjustizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte der "Bild am Sonntag": "Wir wollen Kinderschänder verfolgen, nicht Eltern, die andere Eltern vor Kinderpornografie warnen."
Auch der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, lobte die Reform gegenüber "Bild am Sonntag": "Es ist richtig und überfällig, die Heraufstufung zum Verbrechen rückgängig zu machen, weil nur das für Fälle am unteren Rand der Strafwürdigkeit wieder eine differenzierte tat- und schuldangemessene Reaktion der Justiz ermöglicht." Schriftliche Strafbefehle oder Einstellungen von Verfahren gegen Auflagen seien seit der Strafverschärfung 2021 nicht mehr möglich, so Rebehn. "Die Justiz muss deshalb eine Vielzahl von Fällen verfolgen, die eigentlich nicht vor die Strafgerichte gehören."
So häuften sich die Beispiele von Lehrern und Eltern, die etwa in Klassenchats auf Fälle von Kinderpornografie aufmerksam geworden sind und die Schulleitung oder andere Eltern in bester Absicht darauf hinweisen wollten. "Auch ihnen droht wegen des drastisch verschärften Strafrechts eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr wegen Besitzes oder Verbreitens von Kinderpornografie. Die vermeintlich gute Tat des Aufklärens wird so zum Bumerang."
Ein entsprechender Gesetzentwurf solle bald vom Kabinett beschlossen werden, so eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, kritisierte die Pläne hingegen: "Was der Bundesjustizminister vorhat, ist ein echter Hammer. Seine Sicht ist extrem täterfreundlich - das erfüllt mich mit großer Sorge."
Auch der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, lobte die Reform gegenüber "Bild am Sonntag": "Es ist richtig und überfällig, die Heraufstufung zum Verbrechen rückgängig zu machen, weil nur das für Fälle am unteren Rand der Strafwürdigkeit wieder eine differenzierte tat- und schuldangemessene Reaktion der Justiz ermöglicht." Schriftliche Strafbefehle oder Einstellungen von Verfahren gegen Auflagen seien seit der Strafverschärfung 2021 nicht mehr möglich, so Rebehn. "Die Justiz muss deshalb eine Vielzahl von Fällen verfolgen, die eigentlich nicht vor die Strafgerichte gehören."
So häuften sich die Beispiele von Lehrern und Eltern, die etwa in Klassenchats auf Fälle von Kinderpornografie aufmerksam geworden sind und die Schulleitung oder andere Eltern in bester Absicht darauf hinweisen wollten. "Auch ihnen droht wegen des drastisch verschärften Strafrechts eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr wegen Besitzes oder Verbreitens von Kinderpornografie. Die vermeintlich gute Tat des Aufklärens wird so zum Bumerang."
Ein entsprechender Gesetzentwurf solle bald vom Kabinett beschlossen werden, so eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, kritisierte die Pläne hingegen: "Was der Bundesjustizminister vorhat, ist ein echter Hammer. Seine Sicht ist extrem täterfreundlich - das erfüllt mich mit großer Sorge."
© 2024 dts Nachrichtenagentur