Nach dem schwedischen Gesetz über den Handel mit Finanzinstrumenten (1991:980) muss ein schwedisches Unternehmen, das eigene Aktien erwirbt oder überträgt, den Erwerb oder die Übertragung der Börse melden, die den geregelten Marktplatz betreibt, auf dem die Aktien zum Handel zugelassen sind. Gemäß den Vorschriften der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde (FFFS 2007:17) ist die Börse verpflichtet, auf ihrer Website Informationen über den Handel mit eigenen Aktien zu veröffentlichen, die an die Börse gemeldet werden. Vor diesem Hintergrund stellt die Nasdaq Stockholm (die "Börse") einen Leitfaden zur Verfügung, wie diese Informationen an die Börse zu übermitteln sind. Die Börse überprüft kontinuierlich ihre Routinen und Prozesse und ist stets bestrebt, sicherzustellen , dass sie die regulatorischen Anforderungen an die Überwachung der Börse erfüllen. Die Börse hat den Leitfaden aktualisiert, siehe Anhang 1. Der Leitfaden ist auch auf der Website der Börse zu finden: https://www.nasdaqomxnordic.com/news/corporate-actions/repurchase-of-own-shares. Gemäß dem aktualisierten Leitfaden bitten wir Sie, alle Rückkaufberichte im unten stehenden Tabellenformat zu erstellen und an iss@nasdaq.com und tss@nasdaq.com zu senden. Die vollständigen Anweisungen finden Sie im beigefügten Dokument. Für weitere Informationen zu dieser Börsenmitteilung wenden Sie sich bitte an Issuer Surveillance, Telefon +46 8 405 70 50. Anhang: Leitfaden zum Rückkauf eigener Aktien Nasdaq Stockholm AB Anhang: https://cns.omxgroup.com/cds/DisclosureAttachmentServlet?messageAttachmentId=1188902
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