Wien (ots) -
- Oberlandesgericht Wien weist Berufung der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (AUA) nach vernichtendem Urteil im letzten Jahr ab
- Ende des juristischen Weges für Austrian Airlines - Scheitern öffnet den Weg für hohe Schadenersatzforderung
- Fragen nach möglichem Prozessbetrug durch die Lufthansa-Tochter AUA müssen weiter geklärt werden
Die Berufung der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines gegen ein vernichtendes Gerichtsurteil aus dem vergangenen Jahr wurde letzte Woche vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen.
Das Scheitern der AUA macht den Weg frei für den saudisch-österreichischen Unternehmer Mohamed Bin Issa Al Jaber, von der zur Lufthansa-Gruppe gehörenden Austrian Airlines auf mehr als eine Milliarde Euro an direkten und indirekten Verlusten einzufordern, die er während des 15 Jahre dauernden Streits erlitten hat.
"Die Gerichte haben mir einmal mehr Recht gegeben, dass sich der Vorstand der Austrian Airlines rechtswidrig und zum Nachteil aller Aktionäre - und letztlich auch der österreichischen Steuerzahler - verhalten hat. Hunderte Millionen wurden von den österreichischen Behörden an Subventionen und Beihilfen an die Lufthansa gezahlt. Hätten sie meinen Plan akzeptiert, wäre die Fluggesellschaft heute ein wichtiger regionaler Akteur und nicht nur eine Marke - und Wien wäre ein Drehkreuz für den Flugverkehr in ganz Mittel- und Osteuropa und in den Nahen Osten", sagte Investor Mohamed Bin Issa Al Jaber.
"Die Gerichte haben mehr als 15 Jahre gebraucht, um alle Beweise sorgfältig zu prüfen und haben das Management der Austrian Airlines eindeutig verurteilt und mich entlastet. Jetzt ist es an der Zeit, dass die AUA bzw. ihre Eigentümerin, die Lufthansa Group, den immensen Schaden, den sie mir, meiner Familie und meinen Unternehmen zugefügt hat, wieder gut macht. Wenn ich nicht bald etwas von ihnen höre, werde ich nicht zögern, Schadenersatz und Entschädigung gerichtlich einzufordern", fügte er hinzu.
Hintergrund
Ein Urteil des Handelsgerichts Wien vom März 2023 hat die Position des saudisch-österreichischen Unternehmers Mohamed Bin Issa Al Jaber in einem Rechtsstreit mit Austrian Airlines (AUA) eindeutig bestätigt.
Nachdem Al Jaber von einem im April 2008 geschlossenen Investitionsvertrag zurückgetreten war, weil er sich über die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse der Fluggesellschaft getäuscht sah, klagte Austrian Airlines den Geschäftsmann und dessen Firma, die JJW Group der MBI International Holdings. Diese Klage entbehrte jedoch jeder rechtlichen Grundlage, wie die zentralen Auszüge aus dem Urteil des Handelsgerichts Wien vom 31. März 2023 zeigen.
Das Verfahren in Wien dauerte rund 15 Jahre. Mohamed Bin Issa Al Jaber, ein weltweit tätiger Unternehmer, dem unter anderem das Grand Hotel Wien und die Skimarke Kneissl gehören, erlitt dadurch einen erheblichen finanziellen Schaden und eine Rufschädigung.
Das ausführliche Urteil stellt nicht nur klar, dass Al Jaber sein ursprünglich geplantes Investment in Höhe von 150 Millionen Euro in die AUA aufgrund von klarem Fehlverhalten und unvollständiger Information seitens der AUA zu Recht zurückgezogen hat, sondern betont in seiner ausführlichen Begründung auch, dass das Verhalten und die Kommunikation des damaligen AUA-Managements fehlerhaft, irreführend und eindeutig marktwidrig waren.
"Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist eine große Erleichterung und hat das Fehlverhalten der Austrian Airlines in den Jahren 2007 und 2008 aufgezeigt. Wir erwarten nun, dass der Lufthansa Konzern die Verantwortung für das Handeln seiner Tochter und deren Management übernimmt. Dieser absurde Rechtsstreit mit Austrian Airlines hat meine unternehmerischen Interessen massiv beeinträchtigt und meinem Unternehmen geschadet. Der jahrelange Rechtsstreit hat auch meiner Reputation als Investor geschadet", betonte Al Jaber im vergangenen Jahr.
Austrian Airlines verschwieg wahre wirtschaftliche Lage
In der im Herbst 2008 eingebrachten Klage klagten Austrian Airlines die JJW Group der MBI International Holdings auf Zahlung von 156,4 Millionen Euro zuzüglich 12,2 Prozent Zinsen pro Jahr. Der Rückzug von MBI aus einer möglichen Beteiligung an der AUA wurde jedoch als rechtmäßig erachtet, weshalb die Klage vom Handelsgericht Wien abgewiesen wurde. Begründet wurde das Urteil im Wesentlichen damit, dass die klagende AUA die beklagte Partei nicht richtig über ihre wirtschaftliche Situation informiert habe, da es sich bei der AUA um ein saniertes und restrukturiertes Unternehmen gehandelt habe, das nunmehr auf gesunden Beinen stehe. Zudem habe das damalige Management der AUA, insbesondere der Vorstandsvorsitzende Alfred Ötsch, die sich verschlechternde finanzielle Situation im ersten Quartal verschwiegen, obwohl intern seit dem 19. März 2008 bekannt gewesen sei, dass das Unternehmen für das Gesamtjahr mit einem Verlust rechne, heißt es in der Urteilsbegründung.
Nach dem Rekordverlust der AUA im ersten Quartal 2008 fühlte sich Al Jaber über die wahren Verhältnisse getäuscht und zog sich aus seinem Investitionsprojekt bei der damals schwer angeschlagenen und später von der Lufthansa übernommenen Fluggesellschaft zurück.
Al Jaber hatte danach nicht mehr die Absicht, seine Meinung zu ändern, da er das Vertrauen in das klagende Unternehmen verloren hatte, insbesondere im Hinblick auf die Fehlinformationen von Alfred Ötsch (damaliger Vorstandsvorsitzender der AUA) sowohl über die finanzielle Situation der AUA als auch über ein mit der AUA verbundenes Projekt im Irak, wie im Urteil weiter ausgeführt wird.
Vorgesehene Investitionssumme sollte veruntreut werden
Al Jaber und das Management der AUA hatten damals den gemeinsamen Plan, das Geschäftspotential der Austrian Airlines in der Region des nach dem Golfkrieg wieder aufgebauten Irak durch Unterstützung der Entwicklung und des Managements der Iraqi Airlines zu sichern. Aus diesem Grund habe Al Jaber die AUA bereits vor seinem geplanten Einstieg bei der Erschließung neuer Destinationen im Nordirak, in Saudi-Arabien und anderen Ländern des Nahen Ostens unterstützt, heißt es im Urteil. Von der tatsächlichen finanziellen Situation der AUA habe er jedoch erst nach Unterzeichnung des Beteiligungsvertrages im April 2008 erfahren, wobei dem Vorstand der AUA zu diesem Zeitpunkt bewusst gewesen sein musste, dass die gegenüber der Öffentlichkeit abgegebenen Erklärungen nicht mehr der tatsächlichen finanziellen Situation der AUA entsprachen und in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck erweckt wurde. Dies ergebe sich aus den öffentlichen Aussagen im Gegensatz zu den unternehmensinternen Erkenntnissen aus Flash Reports, Liquiditätsberechnungen und Sensitivitätsanalysen, so das Handelsgericht Wien in seinem Urteil weiter.
Darüber hinaus sollte die AUA mit dem von Al Jaber geplanten Investitionsvolumen von 150 Millionen Euro neue Jets anschaffen, das Geld wäre aber entgegen der getroffenen Vereinbarung für die Restrukturierung verwendet worden. Laut Urteil war nicht vorgesehen, dass die AUA diese Mittel zur Deckung eines Liquiditätsbedarfs verwendet.
Klage gegen Lufthansa Group nach Abschluss des Berufungsverfahrens
Angesichts des Urteils und des erheblichen Geschäfts- und Reputationsschadens, den Mohamed Bin Issa Al Jaber und seine Unternehmensgruppe durch die unbegründete Klage während des jahrelangen Rechtsstreits erlitten haben, wird Al Jaber nach Abschluss des Berufungsverfahrens seine Ansprüche gegen den Lufthansa-Konzern als Rechtsnachfolgerin der Austrian Airlines geltend machen.
Über die MBI International Holdings Unternehmensgruppe
MBI International Holdings wurde von Mohamed Bin Issa Al Jaber gegründet und wird von ihm geleitet. MBI International Holdings ist eine globale Investmentgesellschaft, die vor allem in den Bereichen Gastgewerbe, Bauwesen, Stadtentwicklung, Lebensmittel sowie Öl- und Gasindustrie tätig ist.
Mit einem Gesamtvermögen von über 11 Milliarden Dollar ist das Unternehmen stolz darauf, verantwortungsvoll zu investieren, starke Bindungen zu lokalen Gemeinschaften zu pflegen und eine solide Zukunft aufzubauen. MBI steht für Fortschritt in den Bereichen nachhaltiger Wohnungsbau, strategische Rohstofflagerung und Lebensmittelverarbeitung.
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78 Wigmore Street
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- Oberlandesgericht Wien weist Berufung der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (AUA) nach vernichtendem Urteil im letzten Jahr ab
- Ende des juristischen Weges für Austrian Airlines - Scheitern öffnet den Weg für hohe Schadenersatzforderung
- Fragen nach möglichem Prozessbetrug durch die Lufthansa-Tochter AUA müssen weiter geklärt werden
Die Berufung der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines gegen ein vernichtendes Gerichtsurteil aus dem vergangenen Jahr wurde letzte Woche vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen.
Das Scheitern der AUA macht den Weg frei für den saudisch-österreichischen Unternehmer Mohamed Bin Issa Al Jaber, von der zur Lufthansa-Gruppe gehörenden Austrian Airlines auf mehr als eine Milliarde Euro an direkten und indirekten Verlusten einzufordern, die er während des 15 Jahre dauernden Streits erlitten hat.
"Die Gerichte haben mir einmal mehr Recht gegeben, dass sich der Vorstand der Austrian Airlines rechtswidrig und zum Nachteil aller Aktionäre - und letztlich auch der österreichischen Steuerzahler - verhalten hat. Hunderte Millionen wurden von den österreichischen Behörden an Subventionen und Beihilfen an die Lufthansa gezahlt. Hätten sie meinen Plan akzeptiert, wäre die Fluggesellschaft heute ein wichtiger regionaler Akteur und nicht nur eine Marke - und Wien wäre ein Drehkreuz für den Flugverkehr in ganz Mittel- und Osteuropa und in den Nahen Osten", sagte Investor Mohamed Bin Issa Al Jaber.
"Die Gerichte haben mehr als 15 Jahre gebraucht, um alle Beweise sorgfältig zu prüfen und haben das Management der Austrian Airlines eindeutig verurteilt und mich entlastet. Jetzt ist es an der Zeit, dass die AUA bzw. ihre Eigentümerin, die Lufthansa Group, den immensen Schaden, den sie mir, meiner Familie und meinen Unternehmen zugefügt hat, wieder gut macht. Wenn ich nicht bald etwas von ihnen höre, werde ich nicht zögern, Schadenersatz und Entschädigung gerichtlich einzufordern", fügte er hinzu.
Hintergrund
Ein Urteil des Handelsgerichts Wien vom März 2023 hat die Position des saudisch-österreichischen Unternehmers Mohamed Bin Issa Al Jaber in einem Rechtsstreit mit Austrian Airlines (AUA) eindeutig bestätigt.
Nachdem Al Jaber von einem im April 2008 geschlossenen Investitionsvertrag zurückgetreten war, weil er sich über die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse der Fluggesellschaft getäuscht sah, klagte Austrian Airlines den Geschäftsmann und dessen Firma, die JJW Group der MBI International Holdings. Diese Klage entbehrte jedoch jeder rechtlichen Grundlage, wie die zentralen Auszüge aus dem Urteil des Handelsgerichts Wien vom 31. März 2023 zeigen.
Das Verfahren in Wien dauerte rund 15 Jahre. Mohamed Bin Issa Al Jaber, ein weltweit tätiger Unternehmer, dem unter anderem das Grand Hotel Wien und die Skimarke Kneissl gehören, erlitt dadurch einen erheblichen finanziellen Schaden und eine Rufschädigung.
Das ausführliche Urteil stellt nicht nur klar, dass Al Jaber sein ursprünglich geplantes Investment in Höhe von 150 Millionen Euro in die AUA aufgrund von klarem Fehlverhalten und unvollständiger Information seitens der AUA zu Recht zurückgezogen hat, sondern betont in seiner ausführlichen Begründung auch, dass das Verhalten und die Kommunikation des damaligen AUA-Managements fehlerhaft, irreführend und eindeutig marktwidrig waren.
"Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist eine große Erleichterung und hat das Fehlverhalten der Austrian Airlines in den Jahren 2007 und 2008 aufgezeigt. Wir erwarten nun, dass der Lufthansa Konzern die Verantwortung für das Handeln seiner Tochter und deren Management übernimmt. Dieser absurde Rechtsstreit mit Austrian Airlines hat meine unternehmerischen Interessen massiv beeinträchtigt und meinem Unternehmen geschadet. Der jahrelange Rechtsstreit hat auch meiner Reputation als Investor geschadet", betonte Al Jaber im vergangenen Jahr.
Austrian Airlines verschwieg wahre wirtschaftliche Lage
In der im Herbst 2008 eingebrachten Klage klagten Austrian Airlines die JJW Group der MBI International Holdings auf Zahlung von 156,4 Millionen Euro zuzüglich 12,2 Prozent Zinsen pro Jahr. Der Rückzug von MBI aus einer möglichen Beteiligung an der AUA wurde jedoch als rechtmäßig erachtet, weshalb die Klage vom Handelsgericht Wien abgewiesen wurde. Begründet wurde das Urteil im Wesentlichen damit, dass die klagende AUA die beklagte Partei nicht richtig über ihre wirtschaftliche Situation informiert habe, da es sich bei der AUA um ein saniertes und restrukturiertes Unternehmen gehandelt habe, das nunmehr auf gesunden Beinen stehe. Zudem habe das damalige Management der AUA, insbesondere der Vorstandsvorsitzende Alfred Ötsch, die sich verschlechternde finanzielle Situation im ersten Quartal verschwiegen, obwohl intern seit dem 19. März 2008 bekannt gewesen sei, dass das Unternehmen für das Gesamtjahr mit einem Verlust rechne, heißt es in der Urteilsbegründung.
Nach dem Rekordverlust der AUA im ersten Quartal 2008 fühlte sich Al Jaber über die wahren Verhältnisse getäuscht und zog sich aus seinem Investitionsprojekt bei der damals schwer angeschlagenen und später von der Lufthansa übernommenen Fluggesellschaft zurück.
Al Jaber hatte danach nicht mehr die Absicht, seine Meinung zu ändern, da er das Vertrauen in das klagende Unternehmen verloren hatte, insbesondere im Hinblick auf die Fehlinformationen von Alfred Ötsch (damaliger Vorstandsvorsitzender der AUA) sowohl über die finanzielle Situation der AUA als auch über ein mit der AUA verbundenes Projekt im Irak, wie im Urteil weiter ausgeführt wird.
Vorgesehene Investitionssumme sollte veruntreut werden
Al Jaber und das Management der AUA hatten damals den gemeinsamen Plan, das Geschäftspotential der Austrian Airlines in der Region des nach dem Golfkrieg wieder aufgebauten Irak durch Unterstützung der Entwicklung und des Managements der Iraqi Airlines zu sichern. Aus diesem Grund habe Al Jaber die AUA bereits vor seinem geplanten Einstieg bei der Erschließung neuer Destinationen im Nordirak, in Saudi-Arabien und anderen Ländern des Nahen Ostens unterstützt, heißt es im Urteil. Von der tatsächlichen finanziellen Situation der AUA habe er jedoch erst nach Unterzeichnung des Beteiligungsvertrages im April 2008 erfahren, wobei dem Vorstand der AUA zu diesem Zeitpunkt bewusst gewesen sein musste, dass die gegenüber der Öffentlichkeit abgegebenen Erklärungen nicht mehr der tatsächlichen finanziellen Situation der AUA entsprachen und in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck erweckt wurde. Dies ergebe sich aus den öffentlichen Aussagen im Gegensatz zu den unternehmensinternen Erkenntnissen aus Flash Reports, Liquiditätsberechnungen und Sensitivitätsanalysen, so das Handelsgericht Wien in seinem Urteil weiter.
Darüber hinaus sollte die AUA mit dem von Al Jaber geplanten Investitionsvolumen von 150 Millionen Euro neue Jets anschaffen, das Geld wäre aber entgegen der getroffenen Vereinbarung für die Restrukturierung verwendet worden. Laut Urteil war nicht vorgesehen, dass die AUA diese Mittel zur Deckung eines Liquiditätsbedarfs verwendet.
Klage gegen Lufthansa Group nach Abschluss des Berufungsverfahrens
Angesichts des Urteils und des erheblichen Geschäfts- und Reputationsschadens, den Mohamed Bin Issa Al Jaber und seine Unternehmensgruppe durch die unbegründete Klage während des jahrelangen Rechtsstreits erlitten haben, wird Al Jaber nach Abschluss des Berufungsverfahrens seine Ansprüche gegen den Lufthansa-Konzern als Rechtsnachfolgerin der Austrian Airlines geltend machen.
Über die MBI International Holdings Unternehmensgruppe
MBI International Holdings wurde von Mohamed Bin Issa Al Jaber gegründet und wird von ihm geleitet. MBI International Holdings ist eine globale Investmentgesellschaft, die vor allem in den Bereichen Gastgewerbe, Bauwesen, Stadtentwicklung, Lebensmittel sowie Öl- und Gasindustrie tätig ist.
Mit einem Gesamtvermögen von über 11 Milliarden Dollar ist das Unternehmen stolz darauf, verantwortungsvoll zu investieren, starke Bindungen zu lokalen Gemeinschaften zu pflegen und eine solide Zukunft aufzubauen. MBI steht für Fortschritt in den Bereichen nachhaltiger Wohnungsbau, strategische Rohstofflagerung und Lebensmittelverarbeitung.
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