Vaduz (ots) -
Mit der digitalen Identität eID.li können sich natürliche Personen bei elektronischen Diensten der Landesverwaltung sicher identifizieren und anmelden. Seit ihrer Einführung im Jahr 2020 hat das Ausländer- und Passamt mehr als 24'500 eID.li ausgegeben.
Im Januar 2023 wurde die eID.li gemäss der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) notifiziert, was zur Folge hat, dass die Mitgliedstaaten der EU und des EWR die eID.li als elektronisches Identifizierungsmittel anerkennen müssen. Inhaber einer eID.li können sich somit bei Online-Diensten anderer EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten elektronisch identifizieren und authentifizieren, sofern diese die eID.li bereits technisch in ihre IT-Infrastruktur integriert haben. Die Anerkennung von digitalen Identitäten gilt auch im umgekehrten Fall, das heisst Inhaber eines notifizierten elektronischen Identifizierungsmittels eines EU- bzw. EWR-Mitgliedstaats können dieses bei elektronischen Diensten der Landesverwaltung zur Identifizierung verwenden.
Bis anhin musste man sich für die Aktivierung der eID.li-App persönlich am Schalter des Ausländer- und Passamts ausweisen. Auch wenn das Passwort für die eID.li neu gesetzt werden musste, war es aus Sicherheitsgründen erforderlich, dies beim Ausländer- und Passamt durchzuführen. Die bisherige Vor-Ort-Registrierung beim Ausländer- und Passamt ist nun um ein zusätzliches Identifizierungsverfahren ergänzt worden. Seit heute ist es möglich, sich nach Durchlaufen eines Video-Identifikationsverfahrens eine eID.li ausstellen zu lassen und das Passwort für die eID.li-App neu zu setzen.
Obwohl die von der Landesverwaltung eingesetzte Technologie für die Video-Identifikation sehr sicher ist, dem neusten Stand der Technik entspricht und der Betreiber die höchsten Sicherheitszertifizierungen vorweisen kann, gilt die Feststellung der Identität einer Person bei persönlicher Anwesenheit im Ausländer- und Passamt immer noch als das sicherere Identifizierungsverfahren. Das hat zur Folge, dass die Identifizierung mit einer mittels eines Video-Identifikationsverfahrens ausgestellten eID.li bei Online-Diensten anderer EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten nur für liechtensteinische Staatsbürger möglich ist und in gewissen Fällen mit Einschränkungen verbunden sein kann, wenn der jeweilige Mitgliedsstaat für den Zugang zu einem Online-Dienst das Sicherheitsniveau "hoch" fordert, denn die über Video-Identifikation ausgegebene eID.li entspricht dem Sicherheitsniveau "substanziell".
Auf die Identifizierung und Anmeldung bei elektronischen Diensten der Landesverwaltung hat das allerdings keinen Einfluss, das heisst es werden alle eID.li, egal ob im Ausstellungsverfahren die Identität der jeweiligen Person vor Ort beim Ausländer- und Passamt oder durch ein Video-Identifikationsverfahren festgestellt wurde, gleichermassen akzeptiert.
Weitere Informationen sind unter https://eid.li zu finden.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100915167
Mit der digitalen Identität eID.li können sich natürliche Personen bei elektronischen Diensten der Landesverwaltung sicher identifizieren und anmelden. Seit ihrer Einführung im Jahr 2020 hat das Ausländer- und Passamt mehr als 24'500 eID.li ausgegeben.
Im Januar 2023 wurde die eID.li gemäss der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) notifiziert, was zur Folge hat, dass die Mitgliedstaaten der EU und des EWR die eID.li als elektronisches Identifizierungsmittel anerkennen müssen. Inhaber einer eID.li können sich somit bei Online-Diensten anderer EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten elektronisch identifizieren und authentifizieren, sofern diese die eID.li bereits technisch in ihre IT-Infrastruktur integriert haben. Die Anerkennung von digitalen Identitäten gilt auch im umgekehrten Fall, das heisst Inhaber eines notifizierten elektronischen Identifizierungsmittels eines EU- bzw. EWR-Mitgliedstaats können dieses bei elektronischen Diensten der Landesverwaltung zur Identifizierung verwenden.
Bis anhin musste man sich für die Aktivierung der eID.li-App persönlich am Schalter des Ausländer- und Passamts ausweisen. Auch wenn das Passwort für die eID.li neu gesetzt werden musste, war es aus Sicherheitsgründen erforderlich, dies beim Ausländer- und Passamt durchzuführen. Die bisherige Vor-Ort-Registrierung beim Ausländer- und Passamt ist nun um ein zusätzliches Identifizierungsverfahren ergänzt worden. Seit heute ist es möglich, sich nach Durchlaufen eines Video-Identifikationsverfahrens eine eID.li ausstellen zu lassen und das Passwort für die eID.li-App neu zu setzen.
Obwohl die von der Landesverwaltung eingesetzte Technologie für die Video-Identifikation sehr sicher ist, dem neusten Stand der Technik entspricht und der Betreiber die höchsten Sicherheitszertifizierungen vorweisen kann, gilt die Feststellung der Identität einer Person bei persönlicher Anwesenheit im Ausländer- und Passamt immer noch als das sicherere Identifizierungsverfahren. Das hat zur Folge, dass die Identifizierung mit einer mittels eines Video-Identifikationsverfahrens ausgestellten eID.li bei Online-Diensten anderer EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten nur für liechtensteinische Staatsbürger möglich ist und in gewissen Fällen mit Einschränkungen verbunden sein kann, wenn der jeweilige Mitgliedsstaat für den Zugang zu einem Online-Dienst das Sicherheitsniveau "hoch" fordert, denn die über Video-Identifikation ausgegebene eID.li entspricht dem Sicherheitsniveau "substanziell".
Auf die Identifizierung und Anmeldung bei elektronischen Diensten der Landesverwaltung hat das allerdings keinen Einfluss, das heisst es werden alle eID.li, egal ob im Ausstellungsverfahren die Identität der jeweiligen Person vor Ort beim Ausländer- und Passamt oder durch ein Video-Identifikationsverfahren festgestellt wurde, gleichermassen akzeptiert.
Weitere Informationen sind unter https://eid.li zu finden.
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