Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Januar 2024 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe auf Zweitwohnungen (Zweitwohnungsabgabegesetz) verabschiedet.
Auftrag des Landtags
Anlässlich der Behandlung der Vorlage zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg und zur zukünftigen Ausrichtung der Bergbahnen Malbun AG (BuA Nr. 54/2022) im Landtag im Juni 2022 wurde die Regierung vom Landtag beauftragt, die gesetzliche Grundlage für die Erhebung einer Ferien- bzw. Zweitwohnungsabgabe auszuarbeiten.
Tourismus- und Zweitwohnungsabgaben sind in den touristisch geprägten Regionen der Schweiz und Österreich üblich. In Liechtenstein unterliegen entgeltliche Übernachtungen gemäss Standortförderungsgesetz der Kurtaxe. Für die Erhebung einer Abgabe auf Zweitwohnungen durch die Gemeinden fehlt es bislang jedoch an einer gesetzlichen Grundlage.
Anreiz für Vermietung soll erhöht werden
Mit dem vorgeschlagenen Gesetz steht die Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsabgabe allen Gemeinden offen. Es ist zu erwarten, dass die Einführung dieser Abgabe in Liechtenstein primär für die Gemeinde Triesenberg zweckmässig sein wird, da sie einen besonders hohen Anteil an Zweitwohnungen aufweist. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Geschossfläche der Wohnung und kann von der Gemeinde im Rahmen eines gesetzlich definierten Höchstmasses individuell festgelegt werden. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, bei denen die Abgabepflicht reduziert wird oder ganz entfällt. Beispielsweise sollen Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweitwohnungen, welche ihre Wohnung vermieten, von einer Reduktion der Abgabe profitieren können.
Zweitwohnungsabgabe als Teil der langfristigen Tourismusfinanzierung
Die Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsabgabe durch die Gemeinde Triesenberg ist ein wichtiger Baustein der angestrebten, langfristigen Finanzierung der touristischen Infrastruktur und von Angeboten für das Berggebiet. Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweitwohnungen im Berggebiet profitieren in besonderem Masse von einer langfristigen Lösung. Einerseits durch ein gesichertes Erlebnisangebot im Winter und Sommer, andererseits ist dieses Erlebnisangebot ein wesentlicher Faktor für den Werterhalt und eine mögliche Wertsteigerung der Immobilien. Andererseits soll für Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweitwohnungen der Anreiz erhöht werden, leerstehende Wohnungen zeitweise zu vermieten. Eine höhere Auslastung des vorhandenen Wohnraums steigert die Auslastung der touristischen Infrastruktur und deren Rentabilität und steht dadurch im Einklang mit dem gewünschten moderarten touristischen Ausbau des Naherholungsgebiets Malbun/Steg.
Stellungnahmen zum Vernehmlassungsbericht sind beim Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt (E-Mail: wirtschaft@regierung.li) einzureichen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 1. März 2024.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09
markus.biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100915206
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Januar 2024 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe auf Zweitwohnungen (Zweitwohnungsabgabegesetz) verabschiedet.
Auftrag des Landtags
Anlässlich der Behandlung der Vorlage zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg und zur zukünftigen Ausrichtung der Bergbahnen Malbun AG (BuA Nr. 54/2022) im Landtag im Juni 2022 wurde die Regierung vom Landtag beauftragt, die gesetzliche Grundlage für die Erhebung einer Ferien- bzw. Zweitwohnungsabgabe auszuarbeiten.
Tourismus- und Zweitwohnungsabgaben sind in den touristisch geprägten Regionen der Schweiz und Österreich üblich. In Liechtenstein unterliegen entgeltliche Übernachtungen gemäss Standortförderungsgesetz der Kurtaxe. Für die Erhebung einer Abgabe auf Zweitwohnungen durch die Gemeinden fehlt es bislang jedoch an einer gesetzlichen Grundlage.
Anreiz für Vermietung soll erhöht werden
Mit dem vorgeschlagenen Gesetz steht die Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsabgabe allen Gemeinden offen. Es ist zu erwarten, dass die Einführung dieser Abgabe in Liechtenstein primär für die Gemeinde Triesenberg zweckmässig sein wird, da sie einen besonders hohen Anteil an Zweitwohnungen aufweist. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Geschossfläche der Wohnung und kann von der Gemeinde im Rahmen eines gesetzlich definierten Höchstmasses individuell festgelegt werden. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, bei denen die Abgabepflicht reduziert wird oder ganz entfällt. Beispielsweise sollen Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweitwohnungen, welche ihre Wohnung vermieten, von einer Reduktion der Abgabe profitieren können.
Zweitwohnungsabgabe als Teil der langfristigen Tourismusfinanzierung
Die Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsabgabe durch die Gemeinde Triesenberg ist ein wichtiger Baustein der angestrebten, langfristigen Finanzierung der touristischen Infrastruktur und von Angeboten für das Berggebiet. Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweitwohnungen im Berggebiet profitieren in besonderem Masse von einer langfristigen Lösung. Einerseits durch ein gesichertes Erlebnisangebot im Winter und Sommer, andererseits ist dieses Erlebnisangebot ein wesentlicher Faktor für den Werterhalt und eine mögliche Wertsteigerung der Immobilien. Andererseits soll für Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweitwohnungen der Anreiz erhöht werden, leerstehende Wohnungen zeitweise zu vermieten. Eine höhere Auslastung des vorhandenen Wohnraums steigert die Auslastung der touristischen Infrastruktur und deren Rentabilität und steht dadurch im Einklang mit dem gewünschten moderarten touristischen Ausbau des Naherholungsgebiets Malbun/Steg.
Stellungnahmen zum Vernehmlassungsbericht sind beim Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt (E-Mail: wirtschaft@regierung.li) einzureichen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 1. März 2024.
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Markus Biedermann, Generalsekretär
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