Der BGH hatte in einem Rundumschlag in fünf Fällen über die Ersatzfähigkeit von Kfz-Reparaturkosten im Falle des Werkstattrisikos zu entscheiden. Im Grunde ging es darum, wer das Risiko trägt, wenn der Unfallverursacher einwendet, die von der Werkstatt gestellte Rechnung sei überhöht oder ungerechtfertigt. Wenn ein Geschädigter sein Auto nach einem von ihm unverschuldeten Unfall in die Werkstatt zur Reparatur gibt, muss regelmäßig der Unfallverursacher die Rechnung begleichen. Doch was passiert, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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