Berlin - Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will rückwirkend zum 1. Januar die steuerlichen Grundfreibeträge von Erwachsenen und Kindern anheben, nicht aber das Kindergeld. Damit würden nur Familien mit Spitzeneinkommen von den Plänen profitieren, wie die "Süddeutsche Zeitung" (Freitagausgabe) berichtet. Dagegen wehren sich SPD und Grüne: Steige der Kinderfreibetrag, müsse das gleiche auch für das Kindergeld gelten, heißt es in beiden Bundestagsfraktionen.
Prinzipiell ist man sich in der Koalition einig, dass das verfassungsrechtlich garantierte steuerliche Existenzminimum angesichts kräftig gestiegener Preise und Löhne sowie nach der jüngsten Anhebung der Bürgergeldsätze erhöht werden muss. Erwachsene sollen demnach künftig erst oberhalb eines Verdiensts von 11.784 statt wie bisher 10.908 Euro vom Finanzamt belangt werden. Für Kinder soll der Freibetrag von insgesamt 8.952 auf 9.540 Euro steigen.
Das Vorhaben hat allerdings Tücken, die sich aus dem komplizierten System ergeben. Um das Existenzminimum von Kindern zu sichern, zahlt der Staat Eltern ein monatliches Kindergeld von 250 Euro je Kind. Die Leistung ist allerdings im Grunde nur eine Abschlagszahlung auf den Kindergrundfreibetrag, die dafür sorgen soll, dass jenes Existenzminimum nicht erst nach Jahresende mit der Steuererklärung freigestellt wird, sondern laufend. Liegt die Steuererklärung dann vor, prüft das Finanzamt, ob das schon gezahlte Kindergeld oder die Inanspruchnahme des Freibetrags der Familie mehr nutzt.
Der Freibetrag kann für Spitzenverdiener zu einer Steuerentlastung von bis zu 377 Euro pro Monat und Kind führen. Kritiker klagen daher seit Langem, dem Staat sei der Nachwuchs einkommensstarker Bürger offensichtlich mehr wert als der von Durchschnittsverdienern.
Die Ampelpartner hatten deshalb in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Lücke zwischen beiden staatlichen Vergünstigungen zumindest zu verkleinern. Entsprechend war das Kindergeld zuletzt prozentual etwas stärker angehoben worden als der Freibetrag.
Genau diesen Umstand nutzt Lindner nach Angaben aus Koalitionskreisen aber nun als Argument dafür, diesmal nur den Freibetrag, nicht aber das Kindergeld zu erhöhen. Davon profitieren würden nur Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als etwa 110.000 Euro.
"Es sind aber gerade Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen, die besonders unter der hohen Inflationsrate leiden", sagte der SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagausgabe). "Deshalb muss auch das Kindergeld erhöht werden."
Ähnlich sieht das auch seine Grünen-Kollegin Katharina Beck. Rein rechnerisch wäre eine Kindergeldanhebung um neun Euro nötig, um die Lücke zum Freibetragsvorteil nicht wieder größer werden zu lassen.
Dass Lindner beim Kindergeld mauert, könnte auch mit den Kosten zu tun haben, die sich bei einer Anhebung um neun Euro auf jährlich 1,5 Milliarden Euro belaufen würden. Zusammen mit der verfassungsrechtlich gebotenen Erhöhung der Freibeträge für Eltern und Kinder kämen Haushaltsbelastungen von 3,4 Milliarden Euro auf Bund, Länder und Gemeinden zu.
Prinzipiell ist man sich in der Koalition einig, dass das verfassungsrechtlich garantierte steuerliche Existenzminimum angesichts kräftig gestiegener Preise und Löhne sowie nach der jüngsten Anhebung der Bürgergeldsätze erhöht werden muss. Erwachsene sollen demnach künftig erst oberhalb eines Verdiensts von 11.784 statt wie bisher 10.908 Euro vom Finanzamt belangt werden. Für Kinder soll der Freibetrag von insgesamt 8.952 auf 9.540 Euro steigen.
Das Vorhaben hat allerdings Tücken, die sich aus dem komplizierten System ergeben. Um das Existenzminimum von Kindern zu sichern, zahlt der Staat Eltern ein monatliches Kindergeld von 250 Euro je Kind. Die Leistung ist allerdings im Grunde nur eine Abschlagszahlung auf den Kindergrundfreibetrag, die dafür sorgen soll, dass jenes Existenzminimum nicht erst nach Jahresende mit der Steuererklärung freigestellt wird, sondern laufend. Liegt die Steuererklärung dann vor, prüft das Finanzamt, ob das schon gezahlte Kindergeld oder die Inanspruchnahme des Freibetrags der Familie mehr nutzt.
Der Freibetrag kann für Spitzenverdiener zu einer Steuerentlastung von bis zu 377 Euro pro Monat und Kind führen. Kritiker klagen daher seit Langem, dem Staat sei der Nachwuchs einkommensstarker Bürger offensichtlich mehr wert als der von Durchschnittsverdienern.
Die Ampelpartner hatten deshalb in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Lücke zwischen beiden staatlichen Vergünstigungen zumindest zu verkleinern. Entsprechend war das Kindergeld zuletzt prozentual etwas stärker angehoben worden als der Freibetrag.
Genau diesen Umstand nutzt Lindner nach Angaben aus Koalitionskreisen aber nun als Argument dafür, diesmal nur den Freibetrag, nicht aber das Kindergeld zu erhöhen. Davon profitieren würden nur Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als etwa 110.000 Euro.
"Es sind aber gerade Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen, die besonders unter der hohen Inflationsrate leiden", sagte der SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagausgabe). "Deshalb muss auch das Kindergeld erhöht werden."
Ähnlich sieht das auch seine Grünen-Kollegin Katharina Beck. Rein rechnerisch wäre eine Kindergeldanhebung um neun Euro nötig, um die Lücke zum Freibetragsvorteil nicht wieder größer werden zu lassen.
Dass Lindner beim Kindergeld mauert, könnte auch mit den Kosten zu tun haben, die sich bei einer Anhebung um neun Euro auf jährlich 1,5 Milliarden Euro belaufen würden. Zusammen mit der verfassungsrechtlich gebotenen Erhöhung der Freibeträge für Eltern und Kinder kämen Haushaltsbelastungen von 3,4 Milliarden Euro auf Bund, Länder und Gemeinden zu.
© 2024 dts Nachrichtenagentur