Luxemburg - Am Freitag wollen sich die vorwiegend westlichen Unterstützer der Ukraine informell in Luxemburg treffen, um über die Einrichtung eines internationalen Gerichts zu beraten, das den Vorwurf des Angriffskriegs gegen Russlands Staatsführung verfolgen und Präsident Wladimir Putin sowie dessen Helfer anklagen könnte. Die Pläne werden dabei erstmals, wie Entwürfe für ein entsprechendes Statut sowie einen zwischenstaatlichen Vertrag zur Gründung des Sondertribunals zeigen, über die die "Süddeutsche Zeitung" (Freitagausgabe) berichtet.
Die von Juristen der EU-Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes verfassten Papiere sollen eine Diskussionsgrundlage darstellen, um in den seit Monaten stockenden Verhandlungen voranzukommen. Eine offizielle EU-Position dazu gibt es noch nicht.
Den Entwürfen zufolge soll das Tribunal gegen "Personen, die verdächtigt oder beschuldigt werden, das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine begangen zu haben", ermitteln, diese anklagen und vor Gericht stellen können. Es soll ausschließlich zu diesem Zweck eingerichtet, nur auf Antrag der Ukraine tätig werden und nach dem Völkergewohnheitsrecht verhandeln. Verfolgt werden könnten Personen, die "tatsächlich die Kontrolle über das politische oder militärische Handeln der Russischen Föderation" ausüben können.
Die Befürworter eines Sondertribunals wollen es damit ermöglichen, den Vorwurf des Angriffskriegs überhaupt verfolgen zu können. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann zwar tätig werden, um Putin, seine Generäle und Minister wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermords zu belangen. Ermittlungen dazu laufen. Im März 2023 hat der Gerichtshof einen Haftbefehl gegen Putin erlassen. Dem Tatbestand des Angriffskriegs müssen sich aber nur Staaten stellen, die dem Gerichtshof beigetreten sind. Russland gehört nicht dazu.
Die Bundesregierung unterstützt den Entwurf laut SZ mit einer gewissen Zurückhaltung. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte sich in der Vergangenheit für die Einrichtung eines Sondertribunals ausgesprochen. Noch sind viele Fragen ungeklärt, zuvorderst jene nach der Legitimation eines solchen Gerichts, die Kritikern zufolge ohne Resolution der UN-Generalversammlung nicht gegeben wäre. Ob es eine ausreichende Mehrheit für eine solche Resolution gäbe, gilt als unsicher.
Die von Juristen der EU-Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes verfassten Papiere sollen eine Diskussionsgrundlage darstellen, um in den seit Monaten stockenden Verhandlungen voranzukommen. Eine offizielle EU-Position dazu gibt es noch nicht.
Den Entwürfen zufolge soll das Tribunal gegen "Personen, die verdächtigt oder beschuldigt werden, das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine begangen zu haben", ermitteln, diese anklagen und vor Gericht stellen können. Es soll ausschließlich zu diesem Zweck eingerichtet, nur auf Antrag der Ukraine tätig werden und nach dem Völkergewohnheitsrecht verhandeln. Verfolgt werden könnten Personen, die "tatsächlich die Kontrolle über das politische oder militärische Handeln der Russischen Föderation" ausüben können.
Die Befürworter eines Sondertribunals wollen es damit ermöglichen, den Vorwurf des Angriffskriegs überhaupt verfolgen zu können. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann zwar tätig werden, um Putin, seine Generäle und Minister wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermords zu belangen. Ermittlungen dazu laufen. Im März 2023 hat der Gerichtshof einen Haftbefehl gegen Putin erlassen. Dem Tatbestand des Angriffskriegs müssen sich aber nur Staaten stellen, die dem Gerichtshof beigetreten sind. Russland gehört nicht dazu.
Die Bundesregierung unterstützt den Entwurf laut SZ mit einer gewissen Zurückhaltung. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte sich in der Vergangenheit für die Einrichtung eines Sondertribunals ausgesprochen. Noch sind viele Fragen ungeklärt, zuvorderst jene nach der Legitimation eines solchen Gerichts, die Kritikern zufolge ohne Resolution der UN-Generalversammlung nicht gegeben wäre. Ob es eine ausreichende Mehrheit für eine solche Resolution gäbe, gilt als unsicher.
© 2024 dts Nachrichtenagentur