Wenn ein Mitglied einer Erbengemeinschaft eine Immobilie aus dieser herauskauft und dann weiterverkauft, muss er keine Einkommenssteuer dafür bezahlen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das zuständige Finanzamt hatte zuvor darin ein Veräußerungsgeschäft gesehen. Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde, dies teilt aktuell der Bundesfinanzhof ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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