Berlin - Justizminister Marco Buschmann (FDP) zeigt sich besorgt über aufgeheizte Debatten hierzulande. Gerade in der Diskussion um das Selbstbestimmungsgesetz sei der generelle Ton zuletzt sehr schrill gewesen, sagte er der "Welt". Ihn besorge, dass gesellschaftspolitische Debatten eine solche "emotionale Hitze" entwickelten und teils in "unerbittlicher Schärfe" geführt würden.
Bei dem Vorhaben gehe es um das Grundrecht der Achtung der geschlechtlichen Identität. "Unsere Vorschläge sind im internationalen Vergleich nicht ungewöhnlich. Wir nehmen auch niemandem etwas weg, wenn wir Benachteiligungen abbauen."
Zugleich bekundete der Justizminister, mit seinen Vorschlägen zur Reform des Abstammungs-, des Kindschafts- und des Unterhaltsrechts einen seit langer Zeit bestehenden Reformstau auflösen zu wollen. "Wir wollen das Familienrecht auf die Höhe der Zeit bringen. Nicht um der Gesellschaft etwas aufzudrängen, sondern um das zu tun, was viele Experten seit langem fordern: vernünftige und faire Regeln für Lebensentwürfe schaffen, die längst Realität sind", so Buschmann. "Für sie bietet das Recht noch keinen passenden Rahmen."
Buschmann verteidigte vor allem die geplante gesetzliche Verankerung des sogenannten Wechselmodells, also die geteilte Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile. "Die ausdrückliche Regelung des Wechselmodells kann die Sichtbarkeit und Akzeptanz dieser Betreuungsform fördern." Das Unterhaltsrecht trage dem bisher aber noch nicht Rechnung, kritisiert Buschmann. "Bei den Unterhaltszahlungen macht es oft keinen Unterschied, ob ein Elternteil einen substanziellen Anteil an der Erziehung leistet oder sich nur selten einbringt. Wir wollen diese Ungerechtigkeit beseitigen."
Das neue Unterhaltsrecht enthalte eine Formel, die die jeweiligen Betreuungsanteile, das Einkommen und die Fixkosten berücksichtige und gleichzeitig sicherstelle, dass das Kind ausreichend versorgt sei. "Damit werden wir nicht nur mehr Fairness schaffen - sondern auch mehr Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit", so Buschmann. "Es wird künftig viel einfacher sein, den Unterhalt zu berechnen. Das ist ein guter Weg, um Streit frühzeitig beizulegen."
Zugleich verteidigte Buschmann die geplante lesbische Mitmutterschaft, wonach in einer lesbischen Ehe automatisch beide Mütter rechtliche Elternteile werden, wenn ein Kind geboren wird. "Wenn der Mann, der seinen Samen spendet, damit in einer Ehe zwei Frauen ein Kind gezeugt wird, selbst rechtlicher Vater des Kindes sein möchte, soll auch das möglich sein, über eine vor der Zeugung geschlossenen Elternschaftsvereinbarung", so Buschmann. "Wir stärken hier die Autonomie der Menschen."
Bei dem Vorhaben gehe es um das Grundrecht der Achtung der geschlechtlichen Identität. "Unsere Vorschläge sind im internationalen Vergleich nicht ungewöhnlich. Wir nehmen auch niemandem etwas weg, wenn wir Benachteiligungen abbauen."
Zugleich bekundete der Justizminister, mit seinen Vorschlägen zur Reform des Abstammungs-, des Kindschafts- und des Unterhaltsrechts einen seit langer Zeit bestehenden Reformstau auflösen zu wollen. "Wir wollen das Familienrecht auf die Höhe der Zeit bringen. Nicht um der Gesellschaft etwas aufzudrängen, sondern um das zu tun, was viele Experten seit langem fordern: vernünftige und faire Regeln für Lebensentwürfe schaffen, die längst Realität sind", so Buschmann. "Für sie bietet das Recht noch keinen passenden Rahmen."
Buschmann verteidigte vor allem die geplante gesetzliche Verankerung des sogenannten Wechselmodells, also die geteilte Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile. "Die ausdrückliche Regelung des Wechselmodells kann die Sichtbarkeit und Akzeptanz dieser Betreuungsform fördern." Das Unterhaltsrecht trage dem bisher aber noch nicht Rechnung, kritisiert Buschmann. "Bei den Unterhaltszahlungen macht es oft keinen Unterschied, ob ein Elternteil einen substanziellen Anteil an der Erziehung leistet oder sich nur selten einbringt. Wir wollen diese Ungerechtigkeit beseitigen."
Das neue Unterhaltsrecht enthalte eine Formel, die die jeweiligen Betreuungsanteile, das Einkommen und die Fixkosten berücksichtige und gleichzeitig sicherstelle, dass das Kind ausreichend versorgt sei. "Damit werden wir nicht nur mehr Fairness schaffen - sondern auch mehr Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit", so Buschmann. "Es wird künftig viel einfacher sein, den Unterhalt zu berechnen. Das ist ein guter Weg, um Streit frühzeitig beizulegen."
Zugleich verteidigte Buschmann die geplante lesbische Mitmutterschaft, wonach in einer lesbischen Ehe automatisch beide Mütter rechtliche Elternteile werden, wenn ein Kind geboren wird. "Wenn der Mann, der seinen Samen spendet, damit in einer Ehe zwei Frauen ein Kind gezeugt wird, selbst rechtlicher Vater des Kindes sein möchte, soll auch das möglich sein, über eine vor der Zeugung geschlossenen Elternschaftsvereinbarung", so Buschmann. "Wir stärken hier die Autonomie der Menschen."
© 2024 dts Nachrichtenagentur