2009 hatte die EU-Kommission gegen INTEL eine Strafe von 1,06 Mrd. € verhängt, weil der Prozessorhersteller seine Marktmacht für x86-Prozessoren missbräuchlich ausgenutzt habe. 2022 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Gegenklage von INTEL stattgegeben. Die Begründung: Mit den von der EU beanstandeten Rabatte habe INTEL seine Konkurrenten nicht rechtswidrig vom Markt verdrängt. In der Berufung hatte die EU dann insgesamt 6 Gründe gegen das Urteil vorgebracht. Am Donnerstag hat Generalanwältin Laila Medina dem EuGH in einem Gutachten empfohlen, zwei der sechs Gründe abzuweisen. In der Regel folgt der EuGH diesem Gutachten, weshalb INTEL gute Chancen hat, die Milliardenstrafe zu vermeiden. Der seit Februar 2023 bestehende Aufwärtstrend bei INTEL ist unterdessen weiter intakt
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