Berlin (ots) -
Die AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt musste Journalisten des ARD-Politikmagazins Kontraste die Berichterstattung von einem Bürgerdialog in Dessau am Dienstagabend gestatten - und zwar im gleichen Umfang wie anderen Medienvertretern. Grund dafür ist eine Entscheidung des Landgerichts Magdeburg auf Antrag des rbb von Dienstagmittag.
Zuvor hatte die AfD-Fraktion eine Drehanfrage von Kontraste abgelehnt - mit der Begründung, man wolle ausschließlich "seriöse Journalisten" zulassen. Dagegen ist der rbb rechtlich vorgegangen und hat beim Landgericht Magdeburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. In seiner Entscheidung berief sich das Gericht unter anderem auf die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit.
Den AfD-Fraktionsvorsitzenden Ulrich Siegmund und Oliver Kirchner wurde in der Verfügung ein Ordnungsgeld in der Höhe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, sollten sie dem Reporterteam des ARD-Politikmagazins den Zutritt zu der Veranstaltung verwehren oder ihnen die Berichterstattung nicht im gleichen Umfang wie anderen Medienvertretern gestatten.
Auf dem Programm des Bürgerdialogs am Dienstagabend unter Teilnahme des AfD-Fraktionschefs Siegmund standen Themen wie "Ungebremste Migration" oder "Innere Sicherheit wiederherstellen".
Kürzlich war bekannt geworden, dass Siegmund an einem Treffen mit Rechtsextremen in Potsdam teilgenommen hatte, bei dem nach Recherchen von Correctiv über einen "Masterplan" zur Deportation von Millionen Menschen aus Deutschland gesprochen worden sein soll.
Außerdem soll Siegmund laut der Correctiv-Recherche in Potsdam geäußert haben, das Straßenbild müsse sich ändern, ausländische Restaurants müssten unter Druck gesetzt werden. In Sachsen-Anhalt solle es für dieses Klientel möglichst unattraktiv sein.
Siegmund hatte Correctiv über seinen Anwalt dazu auf Anfrage ausrichten lassen, ihm würden falsche Dinge unterstellt. Zudem hieß es, er habe das Treffen in Potsdam als Privatperson besucht und wolle weder deutsche Staatsbürger noch Menschen mit gültigem Aufenthaltsstatus ausweisen. Die genannten Forderungen habe er auch bei dem Treffen nicht vernommen oder unterstützt.
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Zuvor hatte die AfD-Fraktion eine Drehanfrage von Kontraste abgelehnt - mit der Begründung, man wolle ausschließlich "seriöse Journalisten" zulassen. Dagegen ist der rbb rechtlich vorgegangen und hat beim Landgericht Magdeburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. In seiner Entscheidung berief sich das Gericht unter anderem auf die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit.
Den AfD-Fraktionsvorsitzenden Ulrich Siegmund und Oliver Kirchner wurde in der Verfügung ein Ordnungsgeld in der Höhe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, sollten sie dem Reporterteam des ARD-Politikmagazins den Zutritt zu der Veranstaltung verwehren oder ihnen die Berichterstattung nicht im gleichen Umfang wie anderen Medienvertretern gestatten.
Auf dem Programm des Bürgerdialogs am Dienstagabend unter Teilnahme des AfD-Fraktionschefs Siegmund standen Themen wie "Ungebremste Migration" oder "Innere Sicherheit wiederherstellen".
Kürzlich war bekannt geworden, dass Siegmund an einem Treffen mit Rechtsextremen in Potsdam teilgenommen hatte, bei dem nach Recherchen von Correctiv über einen "Masterplan" zur Deportation von Millionen Menschen aus Deutschland gesprochen worden sein soll.
Außerdem soll Siegmund laut der Correctiv-Recherche in Potsdam geäußert haben, das Straßenbild müsse sich ändern, ausländische Restaurants müssten unter Druck gesetzt werden. In Sachsen-Anhalt solle es für dieses Klientel möglichst unattraktiv sein.
Siegmund hatte Correctiv über seinen Anwalt dazu auf Anfrage ausrichten lassen, ihm würden falsche Dinge unterstellt. Zudem hieß es, er habe das Treffen in Potsdam als Privatperson besucht und wolle weder deutsche Staatsbürger noch Menschen mit gültigem Aufenthaltsstatus ausweisen. Die genannten Forderungen habe er auch bei dem Treffen nicht vernommen oder unterstützt.
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