Zürich (ots) -
Im Jahre 2005 hatten der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) und der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD) erstmals eine gemeinsame Tabelle mit Angaben über die durchschnittliche voraussichtliche Lebensdauer von Einrichtungen in Wohn- und Geschäftsräumen erarbeitet. Vor dem 1. Januar 2006 verwendeten die beiden Verbände je eigene Tabellen mit teils abweichenden Angaben.
Die Tabelle findet im Rahmen von Vermietungen häufig Anwendung. So insbesondere zur Berechnung von Forderungen der Vermieterschaft wegen Mängeln am Mietobjekt, die nach Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen. Ebenso legt die Tabelle die Amortisationsdauer zur Berechnung von Mietzinserhöhungen infolge wertvermehrender Investitionen der Vermieterschaft fest. Dank der Verwendung der gemeinsamen Tabelle mit einheitlichen
Angaben durch Mieter- und Vermieterverbände können Wohnungsabnahmen reibungsloser erfolgen und Konflikte vermieden werden. Die paritätischen Angaben haben sodann auch Akzeptanz bei den Schlichtungsbehörden und Gerichten gefunden. Die Tabelle wird auch vom Schweizerischen Versicherungsverband unterstützt. Damit ist gewährleistet, dass von den Mietparteien vereinbarte Entschädigungen für von der Mieterschaft verursachte Mängel auch von deren Haftpflicht- bzw. Hausratversicherung übernommen werden.
Aufgrund der grossen Verbreitung ist es dem HEV Schweiz und der MVD ein Anliegen, die Tabelle nur in grösseren Zeitabständen zu revidieren. Damit soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Eine erste Revision der Tabelle wurde per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Nach nunmehr 17-jähriger erfolgreicher Anwendung wurden die Angaben in der Tabelle der Lebensdauern vom HEV Schweiz und der MVD einer erneuten eingehenden Prüfung unter Einbezug von Fachleuten aus der Vermietungspraxis und dem Baubereich unterzogen. Dabei wurde neueren Entwicklungen und bisherigen Erfahrungen mit bestehenden Einrichtungen Rechnung getragen.
Die überarbeitete Version der Tabelle wird vom Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD) sowie dem Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) auf den 1. Februar 2024 in Kraft gesetzt. Die überarbeitete Tabelle kann für 7.50 CHF (Mitglieder) bzw. 9.50 CHF (Nichtmitglieder) bei den beiden Verbänden bezogen werden. Die Lebensdauer einzelner Einrichtungen kann sodann mit dem Such-Tool auf der Website der beiden Verbände kostenlos abgefragt werden.
Pressekontakt:
HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch
Original-Content von: HEV Schweiz, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000982/100915381
Im Jahre 2005 hatten der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) und der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD) erstmals eine gemeinsame Tabelle mit Angaben über die durchschnittliche voraussichtliche Lebensdauer von Einrichtungen in Wohn- und Geschäftsräumen erarbeitet. Vor dem 1. Januar 2006 verwendeten die beiden Verbände je eigene Tabellen mit teils abweichenden Angaben.
Die Tabelle findet im Rahmen von Vermietungen häufig Anwendung. So insbesondere zur Berechnung von Forderungen der Vermieterschaft wegen Mängeln am Mietobjekt, die nach Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen. Ebenso legt die Tabelle die Amortisationsdauer zur Berechnung von Mietzinserhöhungen infolge wertvermehrender Investitionen der Vermieterschaft fest. Dank der Verwendung der gemeinsamen Tabelle mit einheitlichen
Angaben durch Mieter- und Vermieterverbände können Wohnungsabnahmen reibungsloser erfolgen und Konflikte vermieden werden. Die paritätischen Angaben haben sodann auch Akzeptanz bei den Schlichtungsbehörden und Gerichten gefunden. Die Tabelle wird auch vom Schweizerischen Versicherungsverband unterstützt. Damit ist gewährleistet, dass von den Mietparteien vereinbarte Entschädigungen für von der Mieterschaft verursachte Mängel auch von deren Haftpflicht- bzw. Hausratversicherung übernommen werden.
Aufgrund der grossen Verbreitung ist es dem HEV Schweiz und der MVD ein Anliegen, die Tabelle nur in grösseren Zeitabständen zu revidieren. Damit soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Eine erste Revision der Tabelle wurde per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Nach nunmehr 17-jähriger erfolgreicher Anwendung wurden die Angaben in der Tabelle der Lebensdauern vom HEV Schweiz und der MVD einer erneuten eingehenden Prüfung unter Einbezug von Fachleuten aus der Vermietungspraxis und dem Baubereich unterzogen. Dabei wurde neueren Entwicklungen und bisherigen Erfahrungen mit bestehenden Einrichtungen Rechnung getragen.
Die überarbeitete Version der Tabelle wird vom Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD) sowie dem Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) auf den 1. Februar 2024 in Kraft gesetzt. Die überarbeitete Tabelle kann für 7.50 CHF (Mitglieder) bzw. 9.50 CHF (Nichtmitglieder) bei den beiden Verbänden bezogen werden. Die Lebensdauer einzelner Einrichtungen kann sodann mit dem Such-Tool auf der Website der beiden Verbände kostenlos abgefragt werden.
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