Vaduz (ots) -
Das Ausländer- und Passamt nimmt ab Donnerstag, 25. Januar 2024 bis Ende Februar 2024 Bewerbungen für die Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates entgegen. Gleichzeitig mit dem Start dieser Auslosungsrunde wird die elektronische Auslosung (eAuslosung) eingeführt. Anmeldungen sind deshalb neu über das elektronische Anmeldeformular auf der Homepage des Ausländer- und Passamts vorzunehmen. Die erste Vorauslosung findet dann am 8. März 2024 und die Schlussauslosung am 3. Mai 2024 statt.
Mit der eAuslosung werden einige Verbesserungen realisiert: Neu erhalten alle Auslosungsteilnehmenden nach der Anmeldung eine Eingangsbestätigung und unmittelbar nach der Ziehung per Mail eine Information, ob sie gezogen wurden oder nicht. Die Benachrichtigung erfolgt somit kontinuierlich, wesentlich schneller und an einen grösseren Personenkreis. Durch das elektronische Verfahren lässt sich der Aufwand für die Teilnehmenden wie auch für das Ausländer- und Passamt reduzieren.
Sämtliche Verfahrensschritte werden im System protokolliert und können deshalb lückenlos nachvollzogen werden. Das gesamte Auslosungsverfahren wird wie bis anhin durch eine Landrichterin oder einen Landrichter überwacht. Nach Abschluss einer Auslosungsrunde werden alle Daten im eAuslosungssystem gelöscht.
Für die eAuslosung musste die Personenfreizügigkeitsverordnung angepasst werden. Die Regierung hat die Verordnungsänderung an ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2023 genehmigt. Sie trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Ausländer- und Passamt führt jährlich zwei Auslosungsrunden - jeweils im Frühjahr und im Herbst - durch, bei denen gesamthaft mindestens 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Auslosung sind: EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung, vollständig ausgefülltes Gesuchsformular und Gebühreneinzahlung.
Der Link zur Teilnahme und weitere Auskünfte über das Auslosungsverfahren können auf der Website des Ausländer- und Passamtes www.apa.llv.li abgerufen werden.
Pressekontakt:
Ausländer- und Passamt
Thomas Amann, Leiter Bewilligungen und Heimatschriften
T +423 236 61 45
thomas.amann@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100915420
Das Ausländer- und Passamt nimmt ab Donnerstag, 25. Januar 2024 bis Ende Februar 2024 Bewerbungen für die Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates entgegen. Gleichzeitig mit dem Start dieser Auslosungsrunde wird die elektronische Auslosung (eAuslosung) eingeführt. Anmeldungen sind deshalb neu über das elektronische Anmeldeformular auf der Homepage des Ausländer- und Passamts vorzunehmen. Die erste Vorauslosung findet dann am 8. März 2024 und die Schlussauslosung am 3. Mai 2024 statt.
Mit der eAuslosung werden einige Verbesserungen realisiert: Neu erhalten alle Auslosungsteilnehmenden nach der Anmeldung eine Eingangsbestätigung und unmittelbar nach der Ziehung per Mail eine Information, ob sie gezogen wurden oder nicht. Die Benachrichtigung erfolgt somit kontinuierlich, wesentlich schneller und an einen grösseren Personenkreis. Durch das elektronische Verfahren lässt sich der Aufwand für die Teilnehmenden wie auch für das Ausländer- und Passamt reduzieren.
Sämtliche Verfahrensschritte werden im System protokolliert und können deshalb lückenlos nachvollzogen werden. Das gesamte Auslosungsverfahren wird wie bis anhin durch eine Landrichterin oder einen Landrichter überwacht. Nach Abschluss einer Auslosungsrunde werden alle Daten im eAuslosungssystem gelöscht.
Für die eAuslosung musste die Personenfreizügigkeitsverordnung angepasst werden. Die Regierung hat die Verordnungsänderung an ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2023 genehmigt. Sie trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Ausländer- und Passamt führt jährlich zwei Auslosungsrunden - jeweils im Frühjahr und im Herbst - durch, bei denen gesamthaft mindestens 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Auslosung sind: EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung, vollständig ausgefülltes Gesuchsformular und Gebühreneinzahlung.
Der Link zur Teilnahme und weitere Auskünfte über das Auslosungsverfahren können auf der Website des Ausländer- und Passamtes www.apa.llv.li abgerufen werden.
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Thomas Amann, Leiter Bewilligungen und Heimatschriften
T +423 236 61 45
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