Das Amtsgericht Karlsruhe hat die Klage eines E-Autofahrers gegen die EnBW auf Rückzahlung von Blockiergebühren abgewiesen. Der Kläger wollte die AGB-Klausel zu den Blockiergebühren für unwirksam erklären lassen, laut dem Gericht ist diese aber wirksam. Die Blockiergebühren in Höhe von insgesamt 19,80 Euro waren wegen Überschreitung der zulässigen Höchststandzeit an Ladesäulen der EnBW an drei verschiedenen Terminen im März 2022 angefallen. Konkret ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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