Den Haag (ots) -
- Baustopp nach Anhörung vor Rechtsbank in Den Haag weiter aufrecht erhalten
- DUH hatte mit lokalen Initiativen bereits 2022 gegen die Pläne des Energiekonzerns One-Dyas geklagt und April 2023 einen Baustopp erreicht
- DUH fordert Niedersachens Landesregierung auf, die zuständigen Behörden zur Ablehnung des Genehmigungsantrags auf deutscher Seite anzuweisen
Nach erneuter Verhandlung vor der Rechtsbank in Den Haag bleibt der von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und ihren Partnern erreichte Baustopp für die Bohrplattform vor Borkum bestehen. Die DUH klagt gemeinsam mit der Bürgerinitiative Saubere Luft für Ostfriesland, der niederländischen Umweltorganisation Mobilisation for the Environment und der Stadt Borkum gegen die Pläne des Öl- und Gaskonzerns One-Dyas, in der Nordsee vor Borkum ein Gasfeld an der deutsch-niederländischen Grenze auszubeuten. Weil das Gasfeld je zur Hälfte unter der deutschen und niederländischen Nordsee liegt, sind Genehmigungen beider Länder erforderlich. Eine Entscheidung des niederländischen Gerichts im Hauptsacheverfahren erwartet die DUH innerhalb der nächsten Wochen. Das in Deutschland zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat bisher noch keine Entscheidung über die Genehmigung auf der deutschen Seite getroffen. Auch hier haben die DUH und ihre Partner bereits 2022 eine Einwendung eingereicht.
Dazu Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH vor Ort in Den Haag: "Die heutige Verhandlung hat erneut gezeigt, wie hoch die ökologischen Kosten dieses Projektes sind. Das gilt sowohl für die Klimafolgen als auch für schützenswerte Riffe, deren Zerstörung droht. Das Gericht hat die Vertreter von One-Dyas heute mehrere Stunden intensiv und viel länger als erwartet zu den Stickstoffemissionen befragt, die in den Niederlanden besonders bedeutsam sind. Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass das Gericht in seinem abschließenden Urteil das Projekt ganz absagen wird. Auch das zuständige LBEG muss auf deutscher Seite endlich aktiv werden und die deutsche Genehmigung absagen. Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, das LBEG anzuweisen, den Antrag abzulehnen."
Gegen die geplanten Gasbohrungen hat die DUH gestern außerdem zusammen mit der Climate and Sustainability Law Clinic der Freien Universität Amsterdam eine Beschwerde bei der OECD eingelegt. Gegenstand der Beschwerde ist, dass One-Dyas gegen die OECD-Leitsätze für verantwortungsvolles Handeln von multinationalen Unternehmen verstößt. Insbesondere werden die massiven Klimaschäden, die durch die Verbrennung des zu fördernden Gases entstehen, von dem Unternehmen in den Antragsunterlagen komplett unterschlagen. Wird der Beschwerde von der OECD stattgegeben, muss sich das Unternehmen in einen Konfliktlösungsprozess begeben, der eine öffentliche Abmahnung durch die OECD zur Folge haben kann, sollte keine Einigung möglich sein.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wir können uns kein einziges neues fossiles Förderprojekt leisten - das haben die Internationale Energieagentur und der Weltklimarat unmissverständlich klargestellt. Wer also jetzt noch neue Gasfelder plant, sabotiert mit Ansage das Pariser Klimaabkommen. Die CO2-Emissionen, die durch Verbrennung des fossilen Gases entstehen, werden in den Antragsunterlagen nicht einmal beziffert. Deswegen gehen wir weiter mit allen Mitteln gegen die Genehmigung neuer Gasbohrungen in der Nordsee vor."
Link:
OECD-Beschwerde der Freien Universität Amsterdam und DUH: https://l.duh.de/p240125
Pressekontakt:
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/5700025
- Baustopp nach Anhörung vor Rechtsbank in Den Haag weiter aufrecht erhalten
- DUH hatte mit lokalen Initiativen bereits 2022 gegen die Pläne des Energiekonzerns One-Dyas geklagt und April 2023 einen Baustopp erreicht
- DUH fordert Niedersachens Landesregierung auf, die zuständigen Behörden zur Ablehnung des Genehmigungsantrags auf deutscher Seite anzuweisen
Nach erneuter Verhandlung vor der Rechtsbank in Den Haag bleibt der von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und ihren Partnern erreichte Baustopp für die Bohrplattform vor Borkum bestehen. Die DUH klagt gemeinsam mit der Bürgerinitiative Saubere Luft für Ostfriesland, der niederländischen Umweltorganisation Mobilisation for the Environment und der Stadt Borkum gegen die Pläne des Öl- und Gaskonzerns One-Dyas, in der Nordsee vor Borkum ein Gasfeld an der deutsch-niederländischen Grenze auszubeuten. Weil das Gasfeld je zur Hälfte unter der deutschen und niederländischen Nordsee liegt, sind Genehmigungen beider Länder erforderlich. Eine Entscheidung des niederländischen Gerichts im Hauptsacheverfahren erwartet die DUH innerhalb der nächsten Wochen. Das in Deutschland zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat bisher noch keine Entscheidung über die Genehmigung auf der deutschen Seite getroffen. Auch hier haben die DUH und ihre Partner bereits 2022 eine Einwendung eingereicht.
Dazu Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH vor Ort in Den Haag: "Die heutige Verhandlung hat erneut gezeigt, wie hoch die ökologischen Kosten dieses Projektes sind. Das gilt sowohl für die Klimafolgen als auch für schützenswerte Riffe, deren Zerstörung droht. Das Gericht hat die Vertreter von One-Dyas heute mehrere Stunden intensiv und viel länger als erwartet zu den Stickstoffemissionen befragt, die in den Niederlanden besonders bedeutsam sind. Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass das Gericht in seinem abschließenden Urteil das Projekt ganz absagen wird. Auch das zuständige LBEG muss auf deutscher Seite endlich aktiv werden und die deutsche Genehmigung absagen. Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, das LBEG anzuweisen, den Antrag abzulehnen."
Gegen die geplanten Gasbohrungen hat die DUH gestern außerdem zusammen mit der Climate and Sustainability Law Clinic der Freien Universität Amsterdam eine Beschwerde bei der OECD eingelegt. Gegenstand der Beschwerde ist, dass One-Dyas gegen die OECD-Leitsätze für verantwortungsvolles Handeln von multinationalen Unternehmen verstößt. Insbesondere werden die massiven Klimaschäden, die durch die Verbrennung des zu fördernden Gases entstehen, von dem Unternehmen in den Antragsunterlagen komplett unterschlagen. Wird der Beschwerde von der OECD stattgegeben, muss sich das Unternehmen in einen Konfliktlösungsprozess begeben, der eine öffentliche Abmahnung durch die OECD zur Folge haben kann, sollte keine Einigung möglich sein.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wir können uns kein einziges neues fossiles Förderprojekt leisten - das haben die Internationale Energieagentur und der Weltklimarat unmissverständlich klargestellt. Wer also jetzt noch neue Gasfelder plant, sabotiert mit Ansage das Pariser Klimaabkommen. Die CO2-Emissionen, die durch Verbrennung des fossilen Gases entstehen, werden in den Antragsunterlagen nicht einmal beziffert. Deswegen gehen wir weiter mit allen Mitteln gegen die Genehmigung neuer Gasbohrungen in der Nordsee vor."
Link:
OECD-Beschwerde der Freien Universität Amsterdam und DUH: https://l.duh.de/p240125
Pressekontakt:
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
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