Vaduz (ots) -
6'640 Personen haben im Jahr 2023 einen Antrag auf Prämienverbilligung in der Krankenversicherung beim Amt für Soziale Dienste eingereicht. Dies entspricht einer Zunahme der Anträge um 16%. Bislang wurden rund 5'900 Anträge bearbeitet, wovon bei rund 5'000 ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht. Das entspricht einem Anteil von 85 Prozent. Das Amt versendet derzeit die Verfügungen und teilt den Antragstellenden mit, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
Wie bereits 2023 werden die Unterstützungsleistungen nicht mehr direkt an die versicherten Personen ausbezahlt, sondern die Krankenkassen ziehen die Verbilligung im Folgejahr der Antragstellung von den monatlichen Prämien ab. Da die Verbilligungen erst verzögert in den Prämienrechnungen berücksichtigt werden können, erhalten die Bezugsberechtigten für die vollständig beglichenen Rechnungen die Differenz zur reduzierten Rechnung als Einmalzahlung zurück überwiesen.
Neue Termine ab Februar möglich
Seit Kurzem ist das Onlineformular für die Beantragung der Prämienverbilligung auf der
Website www.llv.li unter dem Suchbegriff "Prämienverbilligung in der Krankenversicherung" oder direkt im Onlineschalter wieder aktiv. Berechtigt sind alleinstehende Personen ab Jahrgang 2009 mit einem massgebenden Erwerb bis 65'000 Franken und Paare (Ehepaare und faktische sowie eingetragene Lebenspartnerschaften) mit einem Erwerb bis 77'000 Franken. Für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sind die Steuerveranlagung 2023 und der Zivilstand per 31. Dezember 2023 entscheidend. Eine Zusammenstellung der Kostenbeteiligung oder die Versicherungspolice werden nicht mehr benötigt.
Ab Mitte Februar können Versicherte, die beim Ausfüllen des Onlineformulars Hilfe benötigen, wieder Termine mit den zuständigen Mitarbeiterinnen des Amts für Soziale Dienste vereinbaren. Sie beraten und unterstützen sowohl telefonisch wie auch bei persönlichen Terminen in den Räumen des Amtes für Soziale Dienste im Postgebäude in Schaan. Anfragen und Anliegen nimmt das Amt für Soziale Dienste telefonisch (+423 236 72 72) oder per E-Mail (praemienverbilligung@llv.li) entgegen.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
martin.hasler@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100915447
6'640 Personen haben im Jahr 2023 einen Antrag auf Prämienverbilligung in der Krankenversicherung beim Amt für Soziale Dienste eingereicht. Dies entspricht einer Zunahme der Anträge um 16%. Bislang wurden rund 5'900 Anträge bearbeitet, wovon bei rund 5'000 ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht. Das entspricht einem Anteil von 85 Prozent. Das Amt versendet derzeit die Verfügungen und teilt den Antragstellenden mit, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
Wie bereits 2023 werden die Unterstützungsleistungen nicht mehr direkt an die versicherten Personen ausbezahlt, sondern die Krankenkassen ziehen die Verbilligung im Folgejahr der Antragstellung von den monatlichen Prämien ab. Da die Verbilligungen erst verzögert in den Prämienrechnungen berücksichtigt werden können, erhalten die Bezugsberechtigten für die vollständig beglichenen Rechnungen die Differenz zur reduzierten Rechnung als Einmalzahlung zurück überwiesen.
Neue Termine ab Februar möglich
Seit Kurzem ist das Onlineformular für die Beantragung der Prämienverbilligung auf der
Website www.llv.li unter dem Suchbegriff "Prämienverbilligung in der Krankenversicherung" oder direkt im Onlineschalter wieder aktiv. Berechtigt sind alleinstehende Personen ab Jahrgang 2009 mit einem massgebenden Erwerb bis 65'000 Franken und Paare (Ehepaare und faktische sowie eingetragene Lebenspartnerschaften) mit einem Erwerb bis 77'000 Franken. Für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sind die Steuerveranlagung 2023 und der Zivilstand per 31. Dezember 2023 entscheidend. Eine Zusammenstellung der Kostenbeteiligung oder die Versicherungspolice werden nicht mehr benötigt.
Ab Mitte Februar können Versicherte, die beim Ausfüllen des Onlineformulars Hilfe benötigen, wieder Termine mit den zuständigen Mitarbeiterinnen des Amts für Soziale Dienste vereinbaren. Sie beraten und unterstützen sowohl telefonisch wie auch bei persönlichen Terminen in den Räumen des Amtes für Soziale Dienste im Postgebäude in Schaan. Anfragen und Anliegen nimmt das Amt für Soziale Dienste telefonisch (+423 236 72 72) oder per E-Mail (praemienverbilligung@llv.li) entgegen.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
martin.hasler@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100915447
© 2024 news aktuell-CH