Wie die umlagefinanzierte EEG-Förderung ist auch die KWKG-Förderung keine Beihilfe. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt. Der Fernwärmeverband AGFW sieht in dem Urteil Rückenwind für den Fernwärmeausbau. Der Europäische Gerichtshof hat am 24. Januar 2024 entschieden, dass es sich bei der KWKG-Förderung nicht um eine Beihilfe handelt. "Für die aktuelle Diskussion um die Kraftwerksstrategie verschafft das Urteil der Branche deutlichen Rückenwind. Klar ist nun, dass das KWKG als umlagefinanziertes ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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