Berlin (ots) -
Anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Am Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau gedenken wir aller Opfer des Nationalsozialismus. Jüdische Menschen, Sinti*zze und Rom*nja, Menschen mit Behinderungen, Angehörige sexueller und geschlechtlicher Minderheiten, gesellschaftliche Außenseiter*innen und politische Gegner*innen der Nationalsozialisten wurden systematisch entrechtet, verfolgt und ermordet. Was die Führung der NSDAP zuvor in Wort und Schrift angekündigt hatte - antisemitische, rassistische und behindertenfeindliche Diskriminierung bis hin zu Massenmord und Völkermord sowie die Zerstörung des demokratischen Staates - setzte sie in die Tat um, nachdem sie an die Macht gelangt war.
Die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus wachzuhalten ist bleibende Verpflichtung für Staat und Gesellschaft in Deutschland. Wir schulden dies den Ermordeten, den Überlebenden und ihren Nachfahren.
Je länger die nationalsozialistischen Untaten zurückliegen, desto wichtiger werden Gedenkorte und historisch-politische Bildung. Deshalb ist es gut, dass der Deutsche Bundestag in diesem Jahr seine Gedenkstunde der generationenübergreifenden Aufarbeitung von Shoah und Porajmos widmet.
Die Verfolgten und die Ermordeten mahnen uns zugleich, wachsam zu bleiben und uns mit allem Nachdruck allen Bestrebungen entgegenzustellen, die die gleiche Würde und die gleichen Rechte aller Menschen leugnen, völkisches Gedankengut verbreiten und die Demokratie verächtlich machen.
Unsere Verfassungsordnung ist deshalb wehrhaft: Das Grundgesetz sieht Mittel vor, um die Gefahr abzuwehren, die dem demokratischen Rechtsstaat und den Menschenrechten als ihrem Fundament durch eine Partei und ihre Mitglieder unmittelbar drohen. Um wirksam verteidigt zu werden, braucht die Demokratie Demokrat*innen, die über parteipolitische Gegensätze hinweg solidarisch für die Grundlagen unseres Gemeinwesens eintreten.
Alle Menschen hierzulande sind aufgerufen, sich für Menschenrechte, Rechtsstaat und Demokratie einzusetzen. Deshalb müssen auch Menschenrechtsbildung sowie zivilgesellschaftliches Engagement gegen Antisemitismus und Rassismus systematisch und nachhaltig gestärkt werden.
Das Erinnern an die Opfer des Nationalsozialismus und das Engagement gegen Antisemitismus und Rassismus und für die universellen Menschenrechte gehören untrennbar zusammen."
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 13
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
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Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/51271/5700860
Anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Am Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau gedenken wir aller Opfer des Nationalsozialismus. Jüdische Menschen, Sinti*zze und Rom*nja, Menschen mit Behinderungen, Angehörige sexueller und geschlechtlicher Minderheiten, gesellschaftliche Außenseiter*innen und politische Gegner*innen der Nationalsozialisten wurden systematisch entrechtet, verfolgt und ermordet. Was die Führung der NSDAP zuvor in Wort und Schrift angekündigt hatte - antisemitische, rassistische und behindertenfeindliche Diskriminierung bis hin zu Massenmord und Völkermord sowie die Zerstörung des demokratischen Staates - setzte sie in die Tat um, nachdem sie an die Macht gelangt war.
Die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus wachzuhalten ist bleibende Verpflichtung für Staat und Gesellschaft in Deutschland. Wir schulden dies den Ermordeten, den Überlebenden und ihren Nachfahren.
Je länger die nationalsozialistischen Untaten zurückliegen, desto wichtiger werden Gedenkorte und historisch-politische Bildung. Deshalb ist es gut, dass der Deutsche Bundestag in diesem Jahr seine Gedenkstunde der generationenübergreifenden Aufarbeitung von Shoah und Porajmos widmet.
Die Verfolgten und die Ermordeten mahnen uns zugleich, wachsam zu bleiben und uns mit allem Nachdruck allen Bestrebungen entgegenzustellen, die die gleiche Würde und die gleichen Rechte aller Menschen leugnen, völkisches Gedankengut verbreiten und die Demokratie verächtlich machen.
Unsere Verfassungsordnung ist deshalb wehrhaft: Das Grundgesetz sieht Mittel vor, um die Gefahr abzuwehren, die dem demokratischen Rechtsstaat und den Menschenrechten als ihrem Fundament durch eine Partei und ihre Mitglieder unmittelbar drohen. Um wirksam verteidigt zu werden, braucht die Demokratie Demokrat*innen, die über parteipolitische Gegensätze hinweg solidarisch für die Grundlagen unseres Gemeinwesens eintreten.
Alle Menschen hierzulande sind aufgerufen, sich für Menschenrechte, Rechtsstaat und Demokratie einzusetzen. Deshalb müssen auch Menschenrechtsbildung sowie zivilgesellschaftliches Engagement gegen Antisemitismus und Rassismus systematisch und nachhaltig gestärkt werden.
Das Erinnern an die Opfer des Nationalsozialismus und das Engagement gegen Antisemitismus und Rassismus und für die universellen Menschenrechte gehören untrennbar zusammen."
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