Wie Anleger jetzt richtig auf den Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz reagieren Der Hintergrund:Für Anleger ist es bereits seit drei Jahren ein Ärgernis: Verluste aus Termingeschäften, CFDs, Swaps, Forwards, Futures und Devisendeals sind aktuell nur noch bis zur Höhe von 20 000 Euro pro Jahr mit realisierten Kursgewinnen aus gleichartigen Börsengeschäften verrechenbar. Gleiches gilt für Totalverluste. Für zusätzlichen Verdruss bei Investoren ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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