Halle (ots) -
Wie das Bundesverfassungsgericht besser geschützt werden kann, muss allerdings gut überlegt werden. Manche gut gemeinte Regel kann auch nach hinten los gehen und die Arbeit des Gerichts behindern. Es gibt nun den Vorschlag, die Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl der Verfassungsrichter künftig im Grundgesetz zu verankern, so dass zum Beispiel die AfD - falls sie im Bundestag eine Mehrheit hätte - diese Regel nicht einfach ändern könnte. Das Zwei-Drittel-Erfordernis führt aber auch dazu, dass die AfD die Neubesetzung von Richterstellen blockieren kann, sobald sie im Bundestag mehr als ein Drittel der Mandate innehat. Wichtig ist daher auch ein Mechanismus, mit dem solche Blockaden im Notfall aufgelöst werden können.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5703479
Wie das Bundesverfassungsgericht besser geschützt werden kann, muss allerdings gut überlegt werden. Manche gut gemeinte Regel kann auch nach hinten los gehen und die Arbeit des Gerichts behindern. Es gibt nun den Vorschlag, die Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl der Verfassungsrichter künftig im Grundgesetz zu verankern, so dass zum Beispiel die AfD - falls sie im Bundestag eine Mehrheit hätte - diese Regel nicht einfach ändern könnte. Das Zwei-Drittel-Erfordernis führt aber auch dazu, dass die AfD die Neubesetzung von Richterstellen blockieren kann, sobald sie im Bundestag mehr als ein Drittel der Mandate innehat. Wichtig ist daher auch ein Mechanismus, mit dem solche Blockaden im Notfall aufgelöst werden können.
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