Berlin (ots) -
Die Betreibergesellschaft des Berliner "Kaufhaus des Westens" (KaDeWe) - die KaDeWe Group GmbH - hat nach Informationen von rbb24-Recherche seit 2016 keine Jahresabschlüsse mehr im deutschen Unternehmensregister veröffentlicht. Das zuständige Bundesamt für Justiz teilte auf Nachfrage mit: "Soweit die "The KaDeWe Group GmbH" gegen die handelsrechtlichen Offenlegungspflichten verstoßen haben sollte, ist das Bundesamt für Justiz entsprechend verfahren und hat Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet." Dem Handelsgesetzbuch zufolge sind Kapitalgesellschaften zur Offenlegung dieser Geschäftsberichte verpflichtet. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder bis zu 25.000 Euro.
Aus dem aktuellen Grundbuchauszug ergibt sich, dass auf das Grundstück des "Kaufhaus des Westens" 550 Millionen Euro Grundschulden für die Bayrische Landesbank und verschiedene bayrische Versorgungsanstalten eingetragen sind. Obwohl die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schon seit 2016 nicht mehr transparent nachvollziehbar ist, soll im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen im Jahr 2020 eine Bund-Länder-Bürgschaft erteilt worden sein, an der auch das Land Berlin beteiligt ist. Damit sollten nach dem Lockdown in der Coronapandemie die Berliner Arbeitsplätze gesichert werden. Ein Sprecher der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen erklärte, man könne zur Höhe und Ausgestaltung der Bürgschaft aus Gründen der Vertraulichkeit keine Auskunft geben. Nach Medienberichten soll sich die Bürgschaft auf einen Kredit von bis zu 90 Millionen Euro beziehen.
Auf Nachfrage von rbb24 Recherche erklärte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums, dass das Unternehmen bei einem Bürgschaftsantrag umfassende Unterlagen zur wirtschaftlichen Entwicklung vorzulegen habe. Im Falle der Bürgschaft für die KaDeWe Group übernehme der Bund die eine Hälfte des Risikos und die beteiligten Bundesländer teilen sich die andere Hälfte des Risikos. Neben Berlin ist auch Hamburg an der Bürgschaft beteiligt, da die KaDeWe Group auch das Alsterhaus in Hamburg betreibt. Mit der Insolvenz der KaDeWe Group könnte diese Bürgschaft fällig werden, bestätigte die Sprecherin: "Grundsätzlich kann eine Insolvenz zu einem (Teil-) Ausfall der Bürgschaft und somit einem Schadensfall führen." Es sei aber auch möglich, dass das Unternehmen seine Tätigkeit fortsetze und die Kredite weiterhin bedient werden können.
Pressekontakt:
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rbb24 Recherche
Tel.: (030) 97 99 3-30350
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/51580/5703489
Die Betreibergesellschaft des Berliner "Kaufhaus des Westens" (KaDeWe) - die KaDeWe Group GmbH - hat nach Informationen von rbb24-Recherche seit 2016 keine Jahresabschlüsse mehr im deutschen Unternehmensregister veröffentlicht. Das zuständige Bundesamt für Justiz teilte auf Nachfrage mit: "Soweit die "The KaDeWe Group GmbH" gegen die handelsrechtlichen Offenlegungspflichten verstoßen haben sollte, ist das Bundesamt für Justiz entsprechend verfahren und hat Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet." Dem Handelsgesetzbuch zufolge sind Kapitalgesellschaften zur Offenlegung dieser Geschäftsberichte verpflichtet. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder bis zu 25.000 Euro.
Aus dem aktuellen Grundbuchauszug ergibt sich, dass auf das Grundstück des "Kaufhaus des Westens" 550 Millionen Euro Grundschulden für die Bayrische Landesbank und verschiedene bayrische Versorgungsanstalten eingetragen sind. Obwohl die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schon seit 2016 nicht mehr transparent nachvollziehbar ist, soll im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen im Jahr 2020 eine Bund-Länder-Bürgschaft erteilt worden sein, an der auch das Land Berlin beteiligt ist. Damit sollten nach dem Lockdown in der Coronapandemie die Berliner Arbeitsplätze gesichert werden. Ein Sprecher der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen erklärte, man könne zur Höhe und Ausgestaltung der Bürgschaft aus Gründen der Vertraulichkeit keine Auskunft geben. Nach Medienberichten soll sich die Bürgschaft auf einen Kredit von bis zu 90 Millionen Euro beziehen.
Auf Nachfrage von rbb24 Recherche erklärte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums, dass das Unternehmen bei einem Bürgschaftsantrag umfassende Unterlagen zur wirtschaftlichen Entwicklung vorzulegen habe. Im Falle der Bürgschaft für die KaDeWe Group übernehme der Bund die eine Hälfte des Risikos und die beteiligten Bundesländer teilen sich die andere Hälfte des Risikos. Neben Berlin ist auch Hamburg an der Bürgschaft beteiligt, da die KaDeWe Group auch das Alsterhaus in Hamburg betreibt. Mit der Insolvenz der KaDeWe Group könnte diese Bürgschaft fällig werden, bestätigte die Sprecherin: "Grundsätzlich kann eine Insolvenz zu einem (Teil-) Ausfall der Bürgschaft und somit einem Schadensfall führen." Es sei aber auch möglich, dass das Unternehmen seine Tätigkeit fortsetze und die Kredite weiterhin bedient werden können.
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