Berlin (ots) -
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat seinen ehemaligen Präsidenten Hans-Georg Maaßen im nachrichtendienstlichen Informationssystem des Verfassungsschutzes im Bereich Rechtsextremismus gespeichert. Maaßen gilt damit für den Verfassungsschutz auch als Beobachtungsobjekt. Das ergeben Recherchen des ARD-Politikmagazins Kontraste zusammen mit dem Nachrichtenportal t-online.
Laut den Recherchen liegt beim BfV eine umfangreiche Materialsammlung zu Maaßen vor, deren Auswertung dazu geführt hat, ihn im Bereich Rechtsextremismus zu speichern. Das BfV wollte mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte dazu keine Stellungnahme abgeben.
Kurz nach einer Anfrage mit entsprechenden Fragen von t-online und Kontraste an Maaßen ging dieser am Mittwoch offenbar selbst an die Öffentlichkeit. Ein ihm nahestehender Blogger zitierte aus einem Schreiben des Amts an Maaßen. Auf 20 Seiten zitiert der Verfassungsschutz darin u.a. Äußerungen von Maaßen. Maaßen veröffentliche das Schreiben inzwischen selbst auf seiner Homepage.
Eine Anfrage von t-online und Kontraste ließ Maaßen zunächst unbeantwortet. Gegenüber "Tichys Einblick" sagte er, die Vorwürfe seien substanzlos und ungerechtfertigt. Das sei ein Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung durch die Bundesinnenministerin. Den Recherchen zufolge hat Maaßen selbst bereits seit einigen Tagen Kenntnis von dem Vorgang. Zuvor hatte er beim BfV ein Auskunftsersuchen über Daten gestellt, die zu seiner Person beim Inlandsnachrichtendienst gespeichert sind.
Bereits im August vergangenen Jahres hatte er zudem gegenüber der Zeitung "Die Welt" gemutmaßt, dass das BfV einen Vorgang über ihn angelegt habe. Damals war bekannt geworden, dass die Behörde eine sogenannte Erkenntnisanfrage zu Maaßen an die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) gestellt hatte. Solche Anfragen dienen dem Informationsaustausch zwischen Behörden.
Laut Kontraste und t-online informierte der Verfassungsschutz in geheimer Sitzung auch zuständige Abgeordnete im Deutschen Bundestag über den Vorgang.
Der Jurist Maaßen hatte das BfV von 2012 bis 2018 geleitet. Seit seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand war der ehemalige Spitzenbeamte immer wieder mit verschwörungsideologischen und radikal rechten Äußerungen aufgefallen.
Maaßen ist Vorsitzender des rechtskonservativen Vereins "Werteunion". Die Mitglieder des Vereins hatten am 20. Januar für die Gründung einer Partei mit dem gleichen Namen gestimmt. Die neue Partei soll im Gegensatz zur CDU und anderen Parteien keine Partei mit einer "Brandmauer" sein, teilte die "Werteunion" mit.
Für den 61-jährigen Maaßen, der vergangene Woche nach langjähriger Mitgliedschaft seinen Austritt aus der CDU ankündigte, könnte die Bearbeitung als Extremist erhebliche Konsequenzen haben. Erst kürzlich wurden die Anforderungen zur Verfassungstreue von politischen Beamten im einstweiligen Ruhestand verschärft.
Das Gesetz tritt jedoch erst zum 1. April in Kraft. Es sieht disziplinarrechtliche Konsequenzen vor, wenn sich politische Beamte nicht durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Dies reicht bis zur Entfernung aus dem Staatsdienst und der Aberkennung des Ruhegehalts.
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat seinen ehemaligen Präsidenten Hans-Georg Maaßen im nachrichtendienstlichen Informationssystem des Verfassungsschutzes im Bereich Rechtsextremismus gespeichert. Maaßen gilt damit für den Verfassungsschutz auch als Beobachtungsobjekt. Das ergeben Recherchen des ARD-Politikmagazins Kontraste zusammen mit dem Nachrichtenportal t-online.
Laut den Recherchen liegt beim BfV eine umfangreiche Materialsammlung zu Maaßen vor, deren Auswertung dazu geführt hat, ihn im Bereich Rechtsextremismus zu speichern. Das BfV wollte mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte dazu keine Stellungnahme abgeben.
Kurz nach einer Anfrage mit entsprechenden Fragen von t-online und Kontraste an Maaßen ging dieser am Mittwoch offenbar selbst an die Öffentlichkeit. Ein ihm nahestehender Blogger zitierte aus einem Schreiben des Amts an Maaßen. Auf 20 Seiten zitiert der Verfassungsschutz darin u.a. Äußerungen von Maaßen. Maaßen veröffentliche das Schreiben inzwischen selbst auf seiner Homepage.
Eine Anfrage von t-online und Kontraste ließ Maaßen zunächst unbeantwortet. Gegenüber "Tichys Einblick" sagte er, die Vorwürfe seien substanzlos und ungerechtfertigt. Das sei ein Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung durch die Bundesinnenministerin. Den Recherchen zufolge hat Maaßen selbst bereits seit einigen Tagen Kenntnis von dem Vorgang. Zuvor hatte er beim BfV ein Auskunftsersuchen über Daten gestellt, die zu seiner Person beim Inlandsnachrichtendienst gespeichert sind.
Bereits im August vergangenen Jahres hatte er zudem gegenüber der Zeitung "Die Welt" gemutmaßt, dass das BfV einen Vorgang über ihn angelegt habe. Damals war bekannt geworden, dass die Behörde eine sogenannte Erkenntnisanfrage zu Maaßen an die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) gestellt hatte. Solche Anfragen dienen dem Informationsaustausch zwischen Behörden.
Laut Kontraste und t-online informierte der Verfassungsschutz in geheimer Sitzung auch zuständige Abgeordnete im Deutschen Bundestag über den Vorgang.
Der Jurist Maaßen hatte das BfV von 2012 bis 2018 geleitet. Seit seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand war der ehemalige Spitzenbeamte immer wieder mit verschwörungsideologischen und radikal rechten Äußerungen aufgefallen.
Maaßen ist Vorsitzender des rechtskonservativen Vereins "Werteunion". Die Mitglieder des Vereins hatten am 20. Januar für die Gründung einer Partei mit dem gleichen Namen gestimmt. Die neue Partei soll im Gegensatz zur CDU und anderen Parteien keine Partei mit einer "Brandmauer" sein, teilte die "Werteunion" mit.
Für den 61-jährigen Maaßen, der vergangene Woche nach langjähriger Mitgliedschaft seinen Austritt aus der CDU ankündigte, könnte die Bearbeitung als Extremist erhebliche Konsequenzen haben. Erst kürzlich wurden die Anforderungen zur Verfassungstreue von politischen Beamten im einstweiligen Ruhestand verschärft.
Das Gesetz tritt jedoch erst zum 1. April in Kraft. Es sieht disziplinarrechtliche Konsequenzen vor, wenn sich politische Beamte nicht durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Dies reicht bis zur Entfernung aus dem Staatsdienst und der Aberkennung des Ruhegehalts.
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