Halle (ots) -
Erstmals seit Russlands Überfall auf die Ukraine hat Sachsen-Anhalt wieder ausreisepflichtige Personen in die Russische Föderation abgeschoben. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe) mit Verweis auf das Landesinnenministerium in Magdeburg. "Anfang 2024 konnten erstmals wieder drei russische Staatsangehörige nach Russland abgeschoben werden", erklärte das Ministerium gegenüber dem Blatt. "Bei einer Person handelte es sich um einen Straftäter, der wegen Eigentums- und Verkehrsdelikten zu Geldstrafen verurteilt worden war." Die beiden anderen Russen seien ausreisepflichtig gewesen, da sie kein Bleiberecht in Deutschland hatten. "Weitere Abschiebungen sind geplant, sofern sich die Möglichkeit ergibt", bekräftigte das Ministerium.
Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 waren Abschiebungen ausgesetzt worden. "Die Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation im Rahmen der Passersatzbeschaffung funktioniert zurzeit praktisch nur sehr eingeschränkt", so das Ministerium. "Zudem fehlen direkte Flugverbindungen." Abschiebungen nach Russland könnten "in Einzelfällen somit nur mit Flugverbindungen über Umsteigeflughäfen in Drittstaaten erfolgen", so das Ministerium.
Die Abschiebungen im Januar seien mit Linienflügen über ein Drittland erfolgt. "Andere Bundesländer waren nicht beteiligt", so das Ministerium in Magdeburg. Im Dezember galten laut Behördenangaben 381 Russen in Sachsen-Anhalt als ausreisepflichtig.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5704414
Erstmals seit Russlands Überfall auf die Ukraine hat Sachsen-Anhalt wieder ausreisepflichtige Personen in die Russische Föderation abgeschoben. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe) mit Verweis auf das Landesinnenministerium in Magdeburg. "Anfang 2024 konnten erstmals wieder drei russische Staatsangehörige nach Russland abgeschoben werden", erklärte das Ministerium gegenüber dem Blatt. "Bei einer Person handelte es sich um einen Straftäter, der wegen Eigentums- und Verkehrsdelikten zu Geldstrafen verurteilt worden war." Die beiden anderen Russen seien ausreisepflichtig gewesen, da sie kein Bleiberecht in Deutschland hatten. "Weitere Abschiebungen sind geplant, sofern sich die Möglichkeit ergibt", bekräftigte das Ministerium.
Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 waren Abschiebungen ausgesetzt worden. "Die Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation im Rahmen der Passersatzbeschaffung funktioniert zurzeit praktisch nur sehr eingeschränkt", so das Ministerium. "Zudem fehlen direkte Flugverbindungen." Abschiebungen nach Russland könnten "in Einzelfällen somit nur mit Flugverbindungen über Umsteigeflughäfen in Drittstaaten erfolgen", so das Ministerium.
Die Abschiebungen im Januar seien mit Linienflügen über ein Drittland erfolgt. "Andere Bundesländer waren nicht beteiligt", so das Ministerium in Magdeburg. Im Dezember galten laut Behördenangaben 381 Russen in Sachsen-Anhalt als ausreisepflichtig.
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