Der Bund der Versicherten e. V. und die Verbraucherzentrale Hamburg haben gegen die AXA Lebensversicherung AG Klage erhoben. Der Klage geht eine Abmahnung voraus, bei der die Verbraucherschützer dem Versicherer eine intransparente und fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorwarfen. Gegen die AXA Lebensversicherung AG wird vonseiten des Bundes der Versicherten e. V. (BdV) und der Verbraucherzentrale Hamburg Klage erhoben. Zuvor hatten die Verbände das Kölner Unternehmen abgemahnt. Grund der Abmahnung ist ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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