Frankfurt/Main - Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat die Ermittlungen gegen zwei Polizisten im Fall der rechtsextremen "NSU 2.0"-Drohserie offenbar eingestellt. Das berichtet die "taz" in ihrer Montagsausgabe.
Bis zuletzt war gegen einen Polizisten und eine Polizistin aus dem 1. Polizeirevier Frankfurt/Main ermittelt worden. In dem Revier waren im August 2018 die Daten einer Anwältin, die durch ihre Arbeit im NSU-Prozess bekannt wurde, abgerufen worden - kurz darauf erhielt sie das erste Drohschreiben der Serie.
Ermittelt wurde, ob die beiden Polizisten die Daten rechtswidrig herausgeben oder gar an den ersten Drohschreiben beteiligt gewesen sein könnten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main sagte der "taz", dass das Verfahren bereits im Dezember eingestellt worden sei, da kein hinreichender Tatverdacht begründet werden konnte. Vonseiten der Anwältin wurde Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, wie die "taz" weiter schreibt.
Am Dienstcomputer der Polizistin waren damals die Daten der Anwältin und mehrerer ihrer Familienmitglieder abgerufen worden. Ihr Kollege war wiederum zum Zeitpunkt der Datenabrufe im Dienst und unter anderem mit rechtsextremen Inhalten in einer Chatgruppe aufgefallen.
Die "NSU 2.0"-Drohserie lief von August 2018 bis Mai 2021. Dann war ein arbeitsloser Berliner Informatiker festgenommen worden, der später vom Landgericht Frankfurt/Main zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt wurde. Laut "taz" begründete die Staatsanwaltschaft ihre Einstellung auch damit, dass es im Prozess keine Hinweise auf eine Mittäterschaft der beiden Polizisten gegeben habe.
Bis zuletzt war gegen einen Polizisten und eine Polizistin aus dem 1. Polizeirevier Frankfurt/Main ermittelt worden. In dem Revier waren im August 2018 die Daten einer Anwältin, die durch ihre Arbeit im NSU-Prozess bekannt wurde, abgerufen worden - kurz darauf erhielt sie das erste Drohschreiben der Serie.
Ermittelt wurde, ob die beiden Polizisten die Daten rechtswidrig herausgeben oder gar an den ersten Drohschreiben beteiligt gewesen sein könnten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main sagte der "taz", dass das Verfahren bereits im Dezember eingestellt worden sei, da kein hinreichender Tatverdacht begründet werden konnte. Vonseiten der Anwältin wurde Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, wie die "taz" weiter schreibt.
Am Dienstcomputer der Polizistin waren damals die Daten der Anwältin und mehrerer ihrer Familienmitglieder abgerufen worden. Ihr Kollege war wiederum zum Zeitpunkt der Datenabrufe im Dienst und unter anderem mit rechtsextremen Inhalten in einer Chatgruppe aufgefallen.
Die "NSU 2.0"-Drohserie lief von August 2018 bis Mai 2021. Dann war ein arbeitsloser Berliner Informatiker festgenommen worden, der später vom Landgericht Frankfurt/Main zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt wurde. Laut "taz" begründete die Staatsanwaltschaft ihre Einstellung auch damit, dass es im Prozess keine Hinweise auf eine Mittäterschaft der beiden Polizisten gegeben habe.
© 2024 dts Nachrichtenagentur